Betroffene (34) schildert: „Es wurde feucht und kalt”
Osteopath leckt Frau die Füße – und darf weiter praktizieren!

Das ist ja ekelerregend!
Ein Osteopath aus dem Schweizer Kanton Basel-Land soll eine Patientin im Dezember 2019 wegen Schmerzen in einem ihrer Finger therapieren. Doch als sie sich auf die Behandlungsliege begibt, soll er an ihren Füßen geleckt haben! Anfang September verurteilt ein Gericht den Mann zwar zu einer Geldstrafe, doch seinen Job darf er weiter ausüben. Für die Geschädigte ist das ein Skandal.
Osteopath soll Patientinnen sexuell belästigt haben: Geldstrafe, aber kein Berufsverbot
Knapp drei Wochen ist es her, dass das Strafgericht Basel den 61-Jährigen verurteilt hatte: 2.000 Schweizer Franken (umgerechnet 2.100 Euro) Strafe soll der Mann zahlen, hinzu kommen Gerichtskosten und 3.000 Franken Schmerzensgeld an seine Opfer. Drei Frauen erheben die gleichen Vorwürfe. Sie alle soll der Beschuldigte an ihren Füßen während Behandlungen geleckt haben. Eine der Geschädigten äußert sich nun in der Schweizer Zeitung Blick zu dem Urteil gegen den Mann.
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„Für mich ist es unverständlich!“, sagt die 34-Jährige. „Obwohl viel gegen ihn spricht, bin ich als Opfer nicht ernst genommen worden“, findet sie. Schon 2013 hatte die Justiz den Mann wegen Schändung, also sexuellen Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person, verurteilt. Und auch die neuen Vorwürfe gegen den Mann hatte bereits 2021 ein Gericht verurteilt. Doch weil der beschuldigte Osteopath den Prozess vor die nächste Instanz getragen und der Richter dort „Ungereimheiten“ festgestellt habe, sei der Fall nun neu aufgerollt worden. „Eine Verurteilung ist das Minimum! Es ist ein Skandal, dass er nach einer zweiten Verurteilung weiterarbeiten darf“, sagt die Geschädigte Blick.
Ex-Patientin: „Es muss ihn doch jemand aus dem Verkehr ziehen können"
„Theoretisch kann er einfach immer weiter Frauen belästigen. Das macht mir Angst! Es muss doch irgendjemand eingreifen und ihn aus dem Verkehr ziehen können“, schildert die 34-Jährige ihre Sorgen. An den verhängnisvollen Behandlungstag im Dezember 2019 erinnert sie sich noch gut. Als sie auf der Behandlungsliege gelegen habe, „wurde es nass und kalt“ an ihren Füßen, beschreibt sie dem Schweizer Medium. Kurz danach habe der Osteopath wortlos den Raum verlassen, dann sei er wiedergekommmen – und habe anschließend nach Sperma gerochen!
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Vor Gericht bestreitet der Beschuldigte die Vorwürfe, so etwas „ekelerregendes“ mache er nicht. Das feuchte Gefühl der Frau an ihren Füßen sei Desinfektionsmittel gewesen. Thea Bänteli, Staatsanwältin des Strafgerichts Baselland, stellt im Prozess allerdings fest: Zur Tatzeit gibt es in der Praxis gar kein Desinfektionsmittel. „Es kann keine gute Prognose gestellt werden und er wird rückfällig werden. Obwohl er bereits vorbestraft ist, sitzt er bereits wieder vor Gericht: damals wie heute uneinsichtig“, zitiert die Schweizer Boulevardzeitung 20 Minuten Bänteli.
Auch wenn das Urteil gegen den 61-Jährigen noch nicht rechtskräftig ist: Für die 34-jährige Ex-Patientin ist es nicht hinnehmbar. Doch dass es erneut aufgehoben wird, erscheint äußerst unwahrscheinlich. (jak)