Coronavirus-PandemieNRW hebt Maskenpflicht im Unterricht auf

Ab 2. November entfällt im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht in Unterrichtsräumen – für alle Jahrgänge. Diese Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstag bekannt gegeben.
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Über 90 Prozent des Lehrpersonals geimpft
Die Ministerin bedankt sich bei den Schülerinnen und Schülern: „Mit der Maskenpflicht haben wir unseren Schülerinnen und Schülern seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt. Mit großem Engagement und enormem Verantwortungsbewusstsein hat diese junge Generation einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Älteren geleistet. Dafür gebührt den Schülerinnen und Schülern unser herzlicher Dank.“
Weiter erklärte die Ministerin, dass die Landesregierung versprochen hatte, die Einschränkungen nur so lange aufrechtzuerhalten, wie es nötig sei. Nachdem es keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehen gebe und die Impfquoten weiter stiegen, sieht sie bei der Lockerung kein Problem: „Bei Lehrerinnen und Lehrern liegt sie [die Impfquote] sogar über 90 Prozent. Und schon fast die Hälfte aller Schülerinnen und Schülern über zwölf Jahren ist schon vollständig geimpft“, erklärte Gebauer.
Das sind die Regeln an NRWs-Schulen ab dem 2. November
Für Schülerinnen und Schüler:
Keine Pflicht zum Tragen des Mundschutzes, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Plätzen sitzen
Maskenpflicht entfällt auch bei Ganztags- und Betreuungsangeboten, wenn sie an einem festen Platz sitzen, wie zum Beispiel beim Basteln oder Einzelaktivitäten
Sind sie nicht an einem festen Platz (also laufen beispielsweise durch die Klasse) besteht die Maskenpflicht weiterhin
Für Lehrpersonal:
Maskenpflicht entfällt im Unterrichtsraum, wenn es einen Mindestabstand von 1,5 Metern gibt
Maskenpflicht entfällt auch bei Besprechungen und Konferenzen, soweit alle auf festen Plätzen sitzen
(fst)