Prozess in Saarbrücken beginnt

Ehemann soll seine Frau getötet und im Wald vergraben haben

Landgericht Saarbrücken
Ein 55-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten - hat er seine Frau umgebracht und im Wald vergraben?
deutsche presse agentur

Hat er seine Frau getötet und ihre Leiche dann im Wald vergraben?
Ein 55-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau aus Eifersucht umgebracht zu haben. Die Ermittler soll er dabei auch auf eine falsche Fährte gelockt haben.

Saarbrücken: Mann tötet seine Ehefrau und lockt Ermittler auf falsche Fährte

Am 4. Februar meldete ein 55-jähriger Mann seine Ehefrau (53) selbst als vermisst. Zuvor war er noch zu ihrer Arbeit gefahren und hatte ihr Handy einmal ein- und wieder ausgeschaltet. Das führte dazu, dass Angehörige der 53-Jährigen auf Flugblättern rund um ihren Arbeitsort, einem Hotel in Alt-Saarbrücken, nach ihr suchten. Die Ermittler wollte er auf diese Weise täuschen und den Verdacht von sich lenken.

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Doch die Versuche misslingen: Schnell gerät der Mann selbst ins Visier der Ermittlungen. Auch Spurenauswertungen im Haus und im Auto nähren die Vermutung. Zehn Tage später wird der Mann festgenommen und gesteht der Polizei, seine Frau im Keller erwürgt zu haben. Er selbst führt die Ermittler dann zu einem Waldstück zwischen Riegelsberg und Saarbrücken, wo er seine Frau vergraben hat.

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Hat der Mann seine Ehefrau aus Eifersucht getötet?

Der Prozess gegen den Mann beginnt am Freitag (28. Juli) vor dem Landgericht Saarbrücken. Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Der Pflichtverteidiger kündigte ein Geständnis seines Mandanten an. „Er wird aussagen, dass er die Frau getötet hat“, sagte Volker Ochs der Deutschen Presse-Agentur.

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Fraglich ist allerdings noch, ob er die Tat aus Eifersucht begangen hat. „Die Frau wollte sich von ihrem Mann trennen. Mit dieser Situation kam er nicht klar“, erklärt Verteidiger Ochs. Außerdem gebe es „gravierende Defizite in der Persönlichkeit“ des Beschuldigten, sodass auch eine verminderte Schuldfähigkeit möglich sei. Das Urteil könnte schon am 28. August fallen. (dpa/jka)