Psychischer Schaden durch Isolation?

Kindergartenkind bekommt für Quarantäne kein Schmerzensgeld

Basteleien im Kindergarten
Kind bekommt keine Quarantäne wegen psychischer Schäden.
Ulza, iStockphoto

Köln: Klage auf Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne

Eine Dreijährige bekommt für die Quarantäne wegen eines Corona-Falls in ihrem Kölner Kindergarten kein Schmerzensgeld. Darauf hatte das Mädchen - vertreten durch seine Eltern - geklagt, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte.

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Kind soll psychisch auffällig geworden sein

Behauptet worden sei, dass das Kindergartenkind durch die vom Kölner Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne psychische Schäden erlitten habe. Das Mädchen war vom 10. bis 22. März in häuslicher Isolation, eine Verkürzung mit einem negativen Corona-Test war nicht möglich. Es sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Nach Angaben des Gerichts forderte die Familie daher 3000 Euro Schmerzensgeld.

Landgericht weist Klage ab

Das Landgericht lehnte die Zahlung aber ab und sah die Klage als unbegründet an. Das Mädchen sei zu Recht als «Ansteckungsverdächtige» eingestuft worden, da der Verdacht bestanden habe, dass es sich bei einem Kind seiner Gruppe mit Covid-19 infiziert haben könnte. Die Einstufung sei aufgrund der Meldung eines Labors und des Virus-Nachweises erfolgt. Zudem habe in der Kindergartengruppe eine „beengte Raumsituation“ vorgelegen, weshalb es richtig gewesen sei, das Mädchen als „enge Kontaktperson“ des infizierten Kindes zu werten. Und die Quarantäneanordnung habe eine gesetzmäßige Grundlage gehabt. Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang nicht rechtskräftig. (dpa/lha)

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