Gitterbox begräbt Jungen (5) und Vater (39) Tod im Zeltlager: Radlader-Fahrer tut Unfall „unendlich leid“

Stephan I. - der ehemalige Bürgermeister von Toppenstedt - muss sich am Landgericht Lüneburg verantworten.
Stephan I. - der ehemalige Bürgermeister von Toppenstedt - muss sich am Landgericht Lüneburg verantworten.
RTL Nord
von Carmen Gocht und Daniel Kandora

Es sollte eine unbeschwerte Zeit werden - doch sie endete in einer Tragödie.
Ein Vater-Kind-Zeltlager in Toppenstedt (Niedersachsen) im vergangenen Sommer. Strahlende Kinderaugen, lachende Gesichter. In einer Gitterbox auf der Gabel eines Radladers wollte eine kleine Gruppe einen Ausflug machen – doch plötzlich stürzte die Box in die Tiefe. Ein Fünfjähriger und ein 39-Jähriger starben, elf Kinder wurden verletzt. Jetzt muss sich der ehemalige Bürgermeister des Ortes vor Gericht verantworten – denn er saß am Steuer.
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Töchter des Angeklagten auch verletzt

HANDOUT - 24.06.2023, Niedersachsen, Toppenstedt: Polizeibeamte stehen neben einem Bagger nach einem Unfall auf einem Feldweg. Bei einem Unfall während einer Ausflugsfahrt mit einem Bagger sind im Landkreis Harburg ein Kind und ein Erwachsener gestorben. Zehn weitere Kinder wurden nach Feuerwehrangaben am Samstagabend zum Teil schwer verletzt. Foto: Polizei Harburg/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
Von diesem Radlader stürzten der Junge (5) und der Vater (39) in den Tod.
js nic, dpa, Polizei Harburg

Stefan I. war zum Unfallzeitpunkt Bürgermeister von Toppenstedt. Als der Angeklagte den Saal des Landgerichts Lüneburg betritt, wirkt er angespannt. Bei seiner Aussage erzählt der 44-Jährige, dass er mit etwa zehn Kilometer pro Stunde mit dem Radlader unterwegs gewesen sei: „Auf einmal kippt diese Kiste nach vorne über und bevor ich bremsen, anhalten, reagieren konnte, hat sie sich überschlagen und lag kopfüber auf Dominik und den Kindern, mit der offenen Seite nach unten. Als Erstes sah ich Dominik mit einer Riesen-Kopfwunde.“

Unter den Verletzten waren auch seine zwei Töchter. Stefan I. muss sich heute wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Lest auch: Erwachsener und Kind sterben bei Ausflug in einem Vater-Kind-Zeltlager

Durch Sicherheitsmaßnahme hätte der Unfall verhindert werden können

Nach dem Unfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass ein gerissener Hydraulikschlauch den Absturz der Box ausgelöst haben könnte. In einem Gutachten konnte ausgeschlossen werden, dass ein Defekt die Ursache war. Außerdem hielt das Gutachten fest, dass es verboten ist, Menschen mit dem Radlader zu transportieren. Dazu sagt Stefan I. vor Gericht: „Niemand hat irgendwie gedacht, in irgendeiner Art und Weise, das wäre was Verbotenes“

Ein Sachverständiger stellte jetzt fest, dass die Sicherheitsbolzen der Gitterbox offen waren. Stefan I. beteuert bei seiner Aussage, sich ganz sicher zu sein, dass sie verriegelt waren.

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Das sagen die Angehörigen der Toten

Die Familie des Jungen (5) gibt Stephan I. keine Schuld an dem Unfall. Der ehemalige Bürgermeister ist natürlich erleichtert: „Es fällt eine gewisse Last von einem“. Die Familie hat ihn sogar zur Trauerfeier eingeladen.

Der Frau des toten 39-Jährigen hat Stephan I. einen Brief geschrieben, sie habe ihn darauf besucht, heißt es heute in der Verhandlung.

Urteil erwartet am Landgericht Lüneburg

ARCHIV - 24.06.2023, Niedersachsen, Toppenstedt: Eine Gitterbox samt Gabeln von dem in den Unfall verwickelten Radlader. Bei dem Unfall in einem Zeltlager für Väter und Kinder im Landkreis Harburg waren im Juni 2023 ein fünf Jahre alter Junge und ein 39-jähriger Mann ums Leben gekommen. (zu dpa: «Prozess zum Radlader-Unfall von Toppenstedt beginnt im Januar») Foto: Philipp Schulze/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Aus dieser Gitterbox stürzten der Junge und der Familienvater in den Tod.
phs sei bch, dpa, Philipp Schulze

Stefan I. ist nach dem Zeltlager-Unglück von seinem Amt als Bürgermeister zurückgetreten. Vor Gericht sagt er: „Die schrecklichen Folgen dieses Unfalls tun mir unendlich leid. Ich hätte mit dem Radlader gar nicht zum Vater-Kind-Zelten fahren dürfen“. Ein Urteil soll am 6. Februar fallen.