Warum das "Karibik"-Verfahren weitergeht
Prozess neu aufgerollt! Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng steht wieder vor Gericht

Wiedersehen vor Gericht: Im vergangenen Jahr verurteilte das Amtsgericht München Jérôme Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der langjährige Fußball-Nationalspieler seine Ex-Freundin geschlagen hat. Doch das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde, jetzt geht das Verfahren in die Verlängerung. Der neue Prozess startet am 20. Oktober 2022 um 10 Uhr vor dem Landgericht München I.
"Karibik"-Verfahren für zwei Tage angesetzt
Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der langjährige Fußball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin bei einem gemeinsamen Urlaub im Jahr 2018 ins Gesicht geschlagen hat. Weil dieser Urlaub in einem Luxusresort auf den karibischen Turks- und Caicosinseln stattgefunden hatte, taufte die Justiz das Verfahren, für das zwei Verhandlungstage angesetzt sind, mit dem Namen „Karibik“.
Nicht nur Boateng, der die Vorwürfe vor dem Amtsgericht bestritt, legte gegen das Urteil aus dem vergangenen Jahr Berufung ein - auch die Staatsanwaltschaft und seine Ex-Freundin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, tat das.
Im Video: RTL-Reporter ordnet die Lage in München ein
Alle Parteien unzufrieden mit Urteil
„Wir erhoffen uns ein faireres Verfahren“, sagte Boatengs neuer Verteidiger Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Das Amtsgericht hatte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Erst ab 90 Tagessätzen wird ein entsprechender Eintrag vorgenommen.
Die Staatsanwaltschaft, die von gefährlicher Körperverletzung ausgeht, hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden einen Freispruch.
Urteil im Berufungsprozess am Freitag erwartet
Nach seiner Verurteilung im vergangenen Jahr hatte Boateng den Anwalt gewechselt. „Die Verteidigung vertritt die Auffassung, dass in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht München wichtige, Herrn Boateng entlastende Umstände nicht beziehungsweise nicht ausreichend gewürdigt wurden“, teilte sein neuer Anwalt, Gelbart, auf Anfrage weiter mit. „Wir sind optimistisch, dass es in wesentlichen Fragen zu neuen Erkenntnissen kommen wird.“
Das Urteil soll voraussichtlich schon am Freitag fallen. (dpa/abl)