Urteil im Jérôme Boateng-Prozess gefallen!
Niederlage für Kasia Lenhardts (†25) Mutter

Das Urteil ist gefallen – zugunsten des Profi-Fußballers.
Er stand schon wieder vor Gericht. Dieses Mal ging es um seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt. So soll sich Jérôme Boateng in einem Interview abfällig über das verstorbene Model geäußert haben. RTL war live vor Ort.
DAS ist das Urteil
„Mit Urteil vom 29. August 2024 hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts die Berufung der Mutter der verstorbenen Ex-Freundin des Fußballspielers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin II zurückgewiesen. Die beanstandeten Äußerungen des Beklagten verletzten nicht den postmortalen Achtungs- und Geltungsanspruch der verstorbenen Tochter der Klägerin”, so die Pressesprecherin und Richterin des Amtsgerichtes Berlin Paula Riester. Heißt: Die Berufung von Kasias Mutter wird zurückgewiesen. Sie muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
„Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Kammergericht ausgeführt, die beanstandeten Äußerungen verletzten nicht den postmortalen Achtungsanspruch der Verstorbenen. Dieser Anspruch, der sich aus der Menschenwürde aus Art. 1 Grundgesetz (GG) ergebe, schütze zwar auch nach dem Tod vor Herabwürdigungen oder Erniedrigungen. Der Schutzbereich sei aber enger als das nur für lebende Personen geltende allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.”. Weiter erklärt Riester: „Für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Die beanstandeten Äußerungen des Beklagten enthielten jedoch keine solchen Erniedrigungen oder Herabwürdigungen der Verstorbenen und verletzten nicht ihre Menschenwürde.”
Boatengs Pressesprecher zum Urteil
Ganz zur Freude von Boateng und seinem Pressesprecher Thomas Knipp, der im Namen von des Fußballspielers spricht. Denn: Weder die Anwälte noch Boateng selbst mussten zu diesem Termin persönlich erscheinen. „Boateng begrüßt das Urteil. Das entspricht dem, was wir erwartet haben. Und wir begrüßen auch, dass es nicht in die Revision geht, sondern jetzt hoffentlich endlich Ruhe einkehrt”, so Knipp zu RTL.
Für Adriana Lenhardts Anwalt ist es „nicht zu Ende”
Adriana Lenhardts Anwalt Markus Hennig sagte gegenüber RTL: „Das Ganze ist noch längst nicht zu Ende. Wir bereiten das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde vor. Uns war von Beginn an klar, dass wir mit dem postmortalen Rechtsschutz zu neuen Ufern aufbrechen und es somit langwierig wird. Wir sind von der Entscheidung des Kammergerichts enttäuscht, da dieses die Argumente der Klägerin nicht gehört hat.”
Für Boateng steht zudem die Revision des Falles Sherin S. an. Das ist seine Ex-Freundin und die Mutter seiner beiden Kinder. Und auch das Lenhardt-Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung läuft noch. Außerdem erklärt Richterin Riesert, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei: „Der Senat hat die Revision zwar nicht zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen die unterbliebene Zulassung der Revision innerhalb eines Monats ab förmlicher Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.”
Was wird Jérôme Boateng vorgeworfen?
Im Streit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt hat das Berliner Kammergericht am Donnerstag (29. August) sein Urteil gesprochen. Das Gericht prüfte in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage der Mutter der im Februar 2021 gestorbenen Ex-Freundin. Das Berliner Landgericht hatte Boateng im November 2022 eine Äußerung untersagt. Der Mutter geht es in der Klage jedoch um fünf weitere Aussagen.
Lese-Tipp: Neuer Prozess: Erstmals äußert sich Jérôme Boateng!
Bei der mündlichen Verhandlung vor rund drei Wochen hatte der Richter einen Vergleich vorgeschlagen. Danach hätte Boateng eine Unterlassungserklärung abgeben und die Mutter als Klägerin dafür die Kosten des aktuellen Verfahrens übernehmen müssen. Diese Einigung kam nicht zustande.
Jérôme Boateng bedauere das Interview
Boateng hatte in dem Interview unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Die Mutter argumentiert, seine Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. Boatengs Anwältin erklärte vor Gericht erneut, der Fußballspieler bedauere das Interview. Er beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen.
Lese-Tipp: Boateng-Ex bricht in Tränen aus - Prozess muss unterbrochen werden
Im Video: Jérôme Boateng stand mit einer anderen Ex ebenfalls vor Gericht
Kasia Lenhardt war mit Boateng liiert
Lese-Tipp: Der Jérôme-Boateng-Prozess hat ein Ende: DAS ist das Urteil!
Kasia Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany’s Next Topmodel” und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz nachdem das Paar sich getrennt hatte, erschien das Interview. Wenig später, am 9. Februar 2021, gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. (msu mit dpa)