73-Jährihge in Mannheim vor Gericht

Frau stirbt, nachdem Mitpatientin Sauerstoffgerät abstellt

08.09.2023, Baden-Württemberg, Mannheim: Die Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Sie soll einer Mitpatientin im selben Krankenhauszimmer das Sauerstoffgerät abgestellt haben, um
ohne Störung schlafen zu können. Das Opfer geriet in Lebensgefahr und ist mittlerweile tot. Die Angeklagte muss sich nun vor Gericht wegen des Verdachts des versuchten Mordes verantworten. Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Sauerstoffgerät von Patientin abgestellt? Seniorin vor Gericht
ua cul, dpa, Uwe Anspach

Ärzte sollen sie noch vor den Folgen gewarnt haben!
In Mannheim steht eine 73-jährige Frau vor Gericht, weil sie einer Mitpatientin Sauerstoffgerät abgestellt haben soll. Motiv: sie selbst habe schlafen wollen und das Gerät sei ihr zu laut gewesen.

Bei jedem Absetzen der Maske ertönt ein Alarmton

Oxygen Mask
Die verstorbene Seniorin war auf das Sauerstoffgerät angewiesen. (Symbolfoto)
iStockphoto

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord vor. Zum Beginn des Prozesses hat die Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zur Sache geäußert.

Das Opfer, eine damals 79-Jährige, wurde im November vergangenen Jahres wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes und einer Corona-Erkrankung behandelt. Sie wurde mit Hilfe einer Gesichtsmaske beatmet - auf diese war sie laut Anklage angewiesen.

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Die Frau habe sich jedoch mehrfach selbst die Maske abgesetzt, woraufhin es jedes Mal einen Alarmton gegeben habe, den das Pflegepersonal manuell abstellte.

Abschalten des Gerätes wohl nicht an Tod der Frau schuld

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin ausgeschaltet zu haben. Obwohl Ärzte die damals 72-Jährige darauf hingewiesen hätten, dass durch das Abschalten der Maschine Lebensgefahr bestehe, soll die Seniorin es später wieder getan haben.

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Als das erneute Abschalten des Geräts entdeckt wurde, sei die 79-Jährige nicht mehr ansprechbar gewesen. Sie habe auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Die Frau starb laut Anklage gut zweieinhalb Wochen später aufgrund von Multiorganversagen. Das Abschalten des Geräts durch die Angeklagte sei dafür aber nicht die Ursache gewesen. (dpa)