Doch kein Urteil im Mordprozess
Angeklagter Walter B. : „Meine Mutter hat Ekaterina ermordet und zerstückelt“

Hat der angeklagte Walter B. seine Ehefrau Ekaterina B. ermordet? Am Dienstag sollte eigentlich das Urteil fallen – doch der 47-Jährige verzögert den Prozess mit einem sehr langen Schlusswort. Darin bleibt er dabei: „Meine Mutter hat Ekaterina ermordet und zerstückelt.“ Seine Verteidigung fordert Freispruch.
Er half seiner Mutter die Leiche zu entsorgen

Walter B. trägt heute wieder den Ehering, dazu ein blaues Poloshirt und eine Kreuzkette um den Hals. Sein Schlusswort liest er ab, trägt dabei Brille. Er beteuert erneut seine Unschuld, Ekaterina und er seien nicht getrennt gewesen, sie hätten bis zum Schluss in einem Bett geschlafen. „Ich gestehe nur, dass ich meiner Mutter geholfen habe, den Koffer zu entsorgen. Und das ich alle belogen habe und die Legende meiner Mutter immer wiederholt habe. Ja, es ist der größte Fehler meines Lebens, dass ich nicht sofort die Polizei informiert habe, als ich die Überreste von Katja im Koffer in der Garage gefunden habe“, erzählt der Angeklagte.
In seinem Schlusswort fordert Walter B., dass Anklage gegen seine Mutter erhoben wird. „Lassen Sie mich und unsere Tochter in unserem Haus im ständigen Andenken an Ekaterina aufziehen. Und lassen Sie mich wieder meinen geliebten Job bei der BLG ausüben.“ Immer wieder betont er, wie fürsorglich er sich um seine Frau, seine Tochter und seine Eltern gekümmert habe, um damit seine Unschuld zu beweisen.
Die Verteidigung fordert Freispruch
Seit 15 Monaten sitzt Walter B. im Gefängnis, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten zuvor auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Für sie ist erwiesen, dass der Hafenarbeiter seine aus Russland stammende Ehefrau im Februar vergangenen Jahres erwürgt, ihre Leiche zerteilt und die Leichenteile in einen Fluss geworfen hat.
Doch im Prozess am Landgericht Bremen fordert jetzt auch der zweite Verteidiger von Walter B. seinen Freispruch. Laut des Rechtsanwalts gebe es keine Beweise, kein Geständnis, keine Zeugen – bei jedem Zweifel gelte also die Unschuldsvermutung. Dass er seine Frau getötet haben könnte, sagte er, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Am Dienstag ist es nicht zu einem Urteil gekommen. Der Mordprozess um Ekaterina B. aus Bremerhaven geht am 17. Mai in eine weitere Runde.