Beliebte Tradition im NordenPrivate Osterfeuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Osterfeuer sind eine beliebte Tradition – doch was ist erlaubt und was nicht?
Oft kommen ganze Stadtteile oder Dörfer zusammen. Manche mögen es aber auch etwas privater und denken über ein eigenes Osterfeuer im kleinen Kreis auf dem eigenen Grundstück nach.
Das ist in Hamburg und Schleswig-Holstein erlaubt
Im nördlichsten Teil Deutschlands in Schleswig-Holstein dürft ihr Osterfeuer machen, wenn ihr sie vorher beim Ordnungsamt angemeldet habt – so der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Laut Pflanzenabfallverordnung (Stand 2021) dürfen pflanzliche Abfälle nur noch in Ausnahmefällen außerhalb von Entsorgungsanlagen verbrannt werden, aber Brauchtumsfeuer wie Biikebrennen, Osterfeuer oder das private Lagerfeuer sind solche Ausnahmen und laut Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weiterhin erlaubt. Ohne Besucher würde das Osterfeuer laut der Stadt Wedel als unerlaubte Verbrennung von Gartenabfällen eingestuft werden. Nachbarn dürfen durch Rauch, Funkenflug und Geruch nicht belästigt oder gefährdet werden. Und es braucht einen Mindestabstand von 100 Metern zu Wäldern (bei Reetdachhäusern sogar 200 Metern).
Auch in Hamburg werden Osterfeuer grundsätzlich gedulded. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Osterfeuer vom Grundeigentümer genehmigt ist oder vom zuständigen Bezirksamt, wenn das Ereignis auf öffentlichem Grund stattfinden soll.
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Regeln in Niedersachsen und Bremen
In Bremen ist laut der Innenbehörde das Abbrennen von Feuern der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) anzuzeigen. Das muss spätestens 14 Tage vorher passieren. Wer ein Osterfeuer ohne Anmeldung zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Osterfeuer, die den Abstand von 200 Metern zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen einhalten können, sind möglich.
In Niedersachsen gelten je nach Wohnort unterschiedliche Vorschriften für private Osterfeuer. In einigen Städten und Gemeinden reicht eine Anmeldung aus, in anderen fällt zusätzlich eine Gebühr an, inklusive Überprüfung durch die Feuerwehr. Hier müsst ihr euch rechtzeitig in euer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren.
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So ist ein Osterfeuer sicher für Mensch und Tier
Vor Ostern geben die Feuerwehren bei uns im Norden Tipps, damit euer Osterfeuer sicher ist. Denn niemand will, dass hohe Flammen zu einem unkontrollierten Brand führen, der sich schnell ausbreiten kann. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein rät, ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen (mindestens 50 Meter) und Straßen (mindestens 100 Meter) wegen Rauch und Hitze einzuhalten sowie die Hauptwindrichtung zu beachten. Auch beim beim Anzünden sei es wichtig, vorsichtig zu sein. Laut Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein bergen brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger ein hohes Risiko.
Außerdem wird geraten, das Brennmaterial vor dem Anzünden noch einmal vorsichtig umzuschichten, damit kleine Wildtiere sich ein anderes Zuhause suchen können.