Nach Tötungs-Geständnis der Schwiegermutter

Mordprozess Ekaterina B. (✝32) : Kommt der angeklagte Ehemann jetzt frei?

Walter B. ist angeklagt seine Ehefrau Ekaterina ermordet zu haben.
Walter B. ist angeklagt seine Ehefrau Ekaterina ermordet zu haben.
RTL Nord
von Carmen Gocht und Thees Jagels

Will Ekaterinas Schwiegermutter ihren Sohn Walter B. nur schützen und hat deshalb zugegeben, ihre Schwiegertochter getötet zu haben? Das sollte eigentlich am Mittwoch am Landgericht Bremen geklärt werden. Aber die 66-Jährige machte einen Strich durch die richterliche Rechnung und überraschte alle.

Zeugin oder Beschuldigte?

Seit Anfang August muss sich eigentlich Walter B. wegen des Mordes an seiner Ehefrau Ekaterina aus Bremerhaven verantworten. Beim letzten Verhandlungstag hatte aber seine Mutter gestanden, ihre Schwiegertochter ermordet zu haben. Leichenteile der 32-jährigen Mutter aus Bremerhaven wurden Anfang des Jahres zerstückelt in einem Koffer gefunden.

Als die 66-Jährige den Gerichtssaal an diesem Verhandlungstag betritt, wird ihre Aussage mit Spannung erwartet. Für ihren Anwalt ist aber vor allem eine Frage wichtig: „Ist meine Mandantin Beschuldigte?“ Der Staatsanwalt antwortet: „Noch ist sie für mich eine Zeugin, und wir müssen die Zeugenvernehmung erst einmal abschließen“. Doch das reicht ihrem Anwalt nicht: „Meine Mandantin hat in der letzten Vernehmung ausgesagt, dass sie einen Menschen getötet hat. Deshalb nochmal, ist meine Mandantin Beschuldigte?“ Und er erklärt weiter: „Wenn meine Mandantin als Beschuldigte geführt würde, wird meine Mandantin nicht aussagen. Denn noch bin ich nur Verfahrensbegleiter und habe keine Akteneinsicht. Deswegen möchte ich unterbrechen und mit meiner Mandantin das weitere Vorgehen besprechen. “

Schwiegermutter sagt nicht nochmal aus

Ekaterina B. wurde fast vier Wochen lang vermisst. Jetzt gibt es traurige Gewissheit. Die Mutter wurde tot aufgefunden.
Ekaterina B. wurde fast vier Wochen lang vermisst. Nach einer großen Suchaktion wurde die 32-Jährige tot aufgefunden.
Privat

Nach einer zehnminütiger Unterbrechung erklärt sich der Anwalt der Mutter des Angeklagten Walter B.: „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, das unterstelle ich. Denn meiner Mandantin wurde von der Polizei geraten, sich einen Anwalt zu nehmen. Und ich möchte meine Mandantin nun erst einmal vollständig beraten“. Deshalb sagt Ekaterina Schwiegermutter auch kein zweites Mal aus. Damit hatte niemand gerechnet. Die Richterin hatte für die Zeugenaussage einen ganzen Verhandlungstag eingeplant.

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Zweifel an der Glaubwürdigkeit

Nicht nur ein Bekannter des Angeklagten Walter B. zweifelt an dem Geständnis von dessen Mutter. Auch die Staatsanwaltschaft hatte schon Bedenken geäußert: „Die Aussagen der Zeugin stehen in erheblichen Widerspruch zu den bisherigen Ermittlungserkenntnissen“, heißt es in einer Stellungnahme, die beim Prozess erneut zitiert wird. Auch der Anwalt der Nebenklage ist skeptisch. Andreas Berg ist der Anwalt von Ekaterinas Bruder und sagt im RTL-Interview: „Meines Erachtens sollte durch dieses Geständnis eben gerade ihre Verhaftung und die Entlassung ihres Sohnes bezweckt werden. Um Ihren Sohn zu schützen, hat sie auch dieses Geständnis gemacht.“

Haftbefehl gegen Walter B. soll aufgehoben werden

Der Verteidiger des angeklagten Walter B. hat jetzt beantragt, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben. „Weil den Tatverdacht des Mordes kann es nur gegen die Mutter oder gegen meinen Mandanten geben. Und nach Aussage der Mutter gibt es einen dringenden Tatverdacht gegen sie“, erklärt er.

Aber da die 66-Jährige von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, nichts weiter zu sagen, hat das auch Auswirkungen auf ihre erste Aussage, in der sie gestanden hatte, Ekaterina getötet zu haben, heißt es auf RTL-Anfrage von der Staatsanwaltschaft Bremerhaven: „Jetzt müssen wir prüfen, ob wir ihre bisherigen Bekundungen verwenden können“, sagt ein Sprecher. Danach müsse auch noch mal die Glaubwürdigkeit genau geprüft werden.

Ob Walter B. dann wirklich auf freien Fuß kommt, darüber soll das Gericht beim nächsten Termin in der kommenden Woche entscheiden.