Die Tat liegt 26 Jahre zurück
Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche: Opfer verklagt auch Ex-Papst Benedikt XVI.

Für den ehemaligen deutschen Papst Benedikt droht noch im hohen Alter massiver weltlicher Ärger vor Gericht. Medienberichten zufolge wird er von den Anwälten eines Missbrauchsopfers aus Bayern mit verklagt. Das meldet unter anderem der Evangelische Pressedienst.
Klage eines Missbrauchsopfers aus Bayern
Laut Recherchen von „Correctiv“, der Wochenzeitung „Die Zeit“ und des Bayerischen Rundfunks (BR) ist Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. eingereicht worden. Der bereits 95-Jährige muss sich den Angaben zufolge womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche mitverantworten, meldete der BR am Mittwoch (22.6.). Eingereicht habe die Klage der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern, so der Evangelische Pressedienst (epd).
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Priester Peter H. hat mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht
Die Klage wurde gegen den Priester Peter H. eingereicht. Er spielte im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 ebenfalls eine zentrale Rolle. Des Weiteren werden mehrere Verantwortliche der katholischen Kirche, darunter Kardinal Friedrich Wetter, der Münchner Generalvikar Christoph Klingan und der ehemalige Papst Benedikt XVI. mit angeklagt. In den 1990er Jahren soll Peter H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben, unter ihnen auch den Kläger, so der epd.
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Die Tat ist eigentlich verjährt
Der Kläger sei ein Mann aus Bayern, so das Recherchekollektiv „Correctiv“ in ihrer Meldung. Peter H. habe ihn vor mehr als 26 Jahren missbraucht, die Tat habe H. in einem Kirchenverfahren vor einigen Jahren eingestanden. Eigentlich wäre die Tat verjährt, so „Correctiv“. Aber der Anwalt des inzwischen 38 Jahre alten Mannes habe aber womöglich einen Weg gefunden, den Fall doch noch vor ein weltliches Gericht zu bringen.
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Experten räumen der Klage Chancen ein
Ob Ex-Papst Benedikt für die Übergriffe belangt werden kann, gilt allerdings als umstritten. Experten räumen der Klage laut den Berichten Chancen ein, sollte die Kirche darauf verzichten, sich auf Verjährung zu berufen. Dies sei in den innerkirchlichen Verfahren bereits geschehen. Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Wetter habe angekündigt, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen, hieß es. Das Erzbistum München und Freising hat sich zu den Recherchen nicht offiziell äußern wollen, so die Meldungen. (ija)