Sie wollten nur helfen und fühlen sich jetzt bestraft
Hartz-4-Ehepaar nimmt Ukrainerinnen auf - Bezüge gekürzt!

Sie wollten nur helfen – und jetzt fühlen sie sich dafür bestraft! Ein Ehepaar aus Miesbach in Bayern bezieht Hartz 4. Sie haben sich trotzdem entschieden, drei Frauen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, bei sich zu Hause aufzunehmen, ihnen ein Dach über dem Kopf zu geben. Doch anstatt die selbstlose Geste positiv anzuerkennen, werden dem Ehepaar jetzt sogar Sozialleistungen gestrichen, wie die Münchner Boulevardzeitung „tz“ berichtet.
Ein Zimmer für Oma, Mutter und Tochter
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Genau diese Erfahrung muss gerade ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Miesbach machen. Heike und Wolfgang Hüfner haben Mitleid mit den Menschen in der Ukraine und stellen deswegen seit dem 21. März drei geflüchteten Ukrainerinnen, Oma, Mutter und Tochter, ein Zimmer in ihrer Wohnung zur Verfügung.
Lese-Tipp: Krieg gegen die Ukraine – Wie Sie Betroffenen jetzt am besten helfen können
„Meine Frau verfolgt die Situation in der Ukraine intensiv, und das Schicksal der Menschen zerbricht ihr das Herz“, erklärt Wolfgang Hüfner gegenüber der „tz“. Deswegen habe sich seine Frau dazu entschieden, zu helfen und beim Landratsamt unentgeltlichen Wohnraum für Flüchtlinge gemeldet. Auch Wolfgang Hüfner will lediglich alles richtig machen und meldet die Aufnahme der Ukrainerinnen dem Jobcenter. Da das Ehepaar jedoch Arbeitslosengeld II bezieht, gibt es Probleme.
Die Bürokratie macht alles kompliziert
Denn im Arbeitlosengeld II ist ein Anteil für die Mietkosten enthalten. Der soll nun aber anteilig gekürzt werden. Die Differenz übernehme eine andere Abteilung. „Das klang für mich theoretisch gut und unkompliziert“, sagt Hüfner der „tz“. Aber in der Realität kommt es anders.
Denn damit die Hüfners Asylbewerberleistungen bekommen, hätten sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels vornehmen müssen. Sie haben den Ukrainerinnen nach bestem Wissen und Gewissen beim Ausfüllen sämtlicher Anträge geholfen und die beim Amt eingereicht. Aber da stellte sich dann heraus, dass Belege über die Kosten der Unterkunft fehlten.
Lese-Tipp: Flüchtlingshilfe im Ukraine-Krieg – was Helfer wissen sollten
Es gab keine Bescheinigung des Vermieters oder einen Untermietvertrag. Aus diesem Grund können laut Amt die Grundleistungen nur ohne Unterkunftskosten berechnet und ausbezahlt werden. Für den hilfsbereiten Wolfgang Hüfner unbegreiflich: „Das Jobcenter hat doch ausgerechnet, wie hoch ein Mietanteil mit Nebenkosten pro Person ist“, sagt er der „tz“.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden bei einer Untermiete die Unterkunftskosten nicht mehr nur auf das Konto der Hüfners gehen, sondern anteilig auch auf die Konten seiner Gäste. Die müssten es dann als Untermieter an die Vermieter, in dem Fall das Ehepaar Hüfner, überweisen. Aber genau das beunruhigt den Hartz 4 -Empfänger: „Ich habe Angst, dass ich meinem Geld dann hinterherlaufen muss.“
Keine schnelle Lösung in Sicht
Hüfner steht sowohl mit dem Amt für Asylangelegenheiten, als auch dem Jobcenter in Kontakt, aber eine schnelle Lösung ist für den hilfsbereiten Mann und seine Frau nicht in Sicht. Fatal. „Wenn jetzt nicht sehr schnell diese Anträge bearbeitet werden, kann ich die Miete nicht zahlen“, erklärt Hüfner. Aber das ist nicht das einzige Problem. Denn all der bürokratische Ärger nimmt viel Zeit in Anspruch. Zu viel Zeit, die Wolfgang Hüfner eigentlich seiner kranken Frau widmen will und muss. Sie leidet an einer schweren Erkrankung des zentralen Nervensystems und hat Pflegestufe 3.
Lese-Tipp: Jobs für Flüchtlinge – "Ich möchte auch in Deutschland auf eigenen Füßen stehen"
Aber trotz all der Widrigkeiten, ist Wolfgang Hüfner stolz darauf, den Ukrainerinnen ein Zuhause zu geben und möchte sie nicht missen. „Wir setzen die Flüchtlinge nicht wieder in der Turnhalle ab! Wir mögen sie.“
Landratsamtssprecherin: Betroffene sollten sich vorher informieren
Landratsamtssprecherin Sophie Stadler hat sich auf Nachfrage der „tz“ auch zu dem Fall geäußert und erklärt: „Das Jobcenter ist verpflichtet, die Mietkosten anteilig einzubehalten.“ Es gelte in Deutschland das sogenannte Kopfteil-Prinzip. Demnach könne der Mietkostenzuschuss lediglich an den Antragsteller ausbezahlt werden. „Wer freiwillig Geflüchtete aufnimmt, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein“, so Stadler. Außerdem sollten sich Betroffene vorher informieren.
Wolfgang Hüfner und seine Frau kämpfen weiter und hoffen auf eine gerechte Lösung. Denn alles was sie wollen ist, Menschen in Not zu helfen. (kko/ija)
VIDEO-PLAYLIST: Alles zum Krieg gegen die Ukraine
GUT ZU WISSEN: So können Sie den Menschen in der Ukraine helfen
Helfen Sie Familien in der Ukraine! Der RTL-Spendenmarathon garantiert: Jeder Cent kommt an. Alle Infos und Spendenmöglichkeiten hier!