Leiche auf dem Balkon versteckt
Er stach sieben Mal auf seine Ex-Frau ein: Freispruch!

Er soll seine Ex-Frau mit einem Küchenmesser getötet haben – mindestens sieben Mal hat er wohl zugestochen. Danach habe der 64-Jährige die Leiche in eine Decke eingerollt und auf dem Balkon in seiner Husumer Wohnung versteckt, so die Anklage. Am Donnerstag (4. Mai) ist am Landgericht Flensburg nun das überraschende Urteil gefallen.
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Staatsanwaltschaft plädiert auf Freispruch

Der Angeklagte hatte während des Prozesses zwar eingeräumt, auf seine Frau am 6. September vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser eingestochen zu haben, trotzdem plädiert die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Freispruch. Die Begründung: Eine Bestrafung setze voraus, dass der Angeklagte schuldhaft gehandelt habe. Zur Tatzeit habe sich der Mann aber in einem psychotischen Zustand befunden, die zur Aufhebung seiner Steuerfähigkeit geführt habe.
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Keine Unterbringung in der Psychiatrie
Er sei seit Jahrzehnten Alkoholiker, habe Hirnschädigungen und eine fehlende Impulskontrolle. Das alles führe zur Schuldunfähigkeit, deshalb könne er nicht bestraft werden. Dazu besage das psychiatrische Gutachten, dass von ihm keine Gefahr für die Gesellschaft ausginge. Es war eine einmalige Tat. Daher fordert die Staatsanwaltschaft auch keine Unterbringung in der Psychiatrie. Als Erklärung kommt noch hinzu, dass der Angeklagte als Kind viel Gewalt durch den Vater erlebt habe.
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Verteidiger: Geschichte voller Tragik
Der Verteidiger betont in seinem Plädoyer, es sei ein außergewöhnlicher Prozess mit einer außergewöhnlichen Tat, die sich niemand erklären könne. „Es ist eine Geschichte voller Tragik. Seine Erkrankungen haben zu einem Verdrängungsmechanismus geführt. Er bereut seine Tat zutiefst“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Baur vor Gericht und erklärt, dass der Angeklagte die Tat nicht gewollt habe.
Angeklagter sei gebrochener Mann
Der Angeklagte kommt schwerfällig und gebückt in den Gerichtsaal. Weil er schwerhörig ist, muss er Kopfhörer tragen. Während der Plädoyers zeigt er keine weiteren Reaktionen. Insgesamt macht er den Eindruck eines gebrochenen Menschen. Bereits zum Prozessauftakt sagte er zur Tat: „Für mich ist unbegreiflich, wie es dazu kommen konnte.“ Ob ihm die Tragweite seiner Tat wirklich bewusst wird, ist fraglich. In Haft befindet sich der 64-Jährige nach dem Prozess nicht mehr. „Der Angeklagte war mit sofortiger Wirkung freizulassen. Der Haftbefehl war aufzuheben, weil er wegen fehlender Gefährlichkeit nicht in einer Klinik untergebracht werden konnte“, sagt der Sprecher des Landgerichts Flensburg Stefan Wolf auf Anfrage von RTL nach dem Prozess.