Transmann Malte C. zeigte Zivilcourage und wurde totgeprügeltNach tödlicher Prügelattacke beim CSD in Münster - Täter bekommt fünf Jahre Jugendstrafe

Sieben Monate nach der tödlichen Prügelattacke auf Transmann Malte C. beim Christopher Street Day in Münster (CSD) ist heute ein Urteil gefallen. Der 20-jährige Täter muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von fünf Jahren absitzen. Das Landgericht Münster ordnete am Mittwoch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Zivilcourage endet für Transmann Malte C. tödlich
Rückblick: Am 27. August 2022 fällt ein 20-jähriger Russe auf, der beim CSD in Münster mehrere Frauen mit den Worten „Lesbische Hure“ und „Verpisst euch“ beschimpft und drohend auf sie zugeht. Malte C. bekommt die Situation mit, stellt sich schützend vor die Frauen und bittet den Störer, dies zu unterlassen. Seine Zivilcourage hat tragische Folgen: Unvermittelt schlägt der Unruhestifter auf den 25-jährigen Transmann ein. Der fällt und knallt mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Malte C. wird schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Dort versetzen Ärzte ihn ins künstliche Koma. Doch es hilft alles nichts. Kurze Zeit später stirbt Malte an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
Am Mittwoch ist jetzt das Urteil für den Täter gefallen. In der Anklage wurde deutlich, dass der Angreifer kein unbeschriebenes Blatt war.
Münster: Angreifer fiel laut Anklage schon vorher wegen Gewalttaten auf
Er sei schon mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen, einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und werde voraussichtlich auch in Zukunft ähnlich gelagerte Straftaten begehen. Das stand in der Anklage. Außerdem sei der Täter als geübter Boxer bekannt.
Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen eine Gutachterin und auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess beim Angeklagten aber keine Hinweise. Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der Täter habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen. Eine Sache könnte die Strafe für den Angeklagten aber verringert haben.
Täter soll Tat gestanden und bereut haben
Laut Anklage ist der Mann zwar als voll schuldfähig eingestuft, aber strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der 20-Jährige die Tat gestanden habe und sie glaubhaft bereut. Der Heranwachsende sei auch deutlich in seiner Entwicklung verzögert, hieß es aufseiten der Anklage.
Die Verteidigung hatte sich im Prozess für eine „angemessene Jugendstrafe“ ausgesprochen - ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. „Das Wichtigste für den Mandanten sei eine Therapie. Zudem solle er von Drogensucht und Alkoholismus wegkommen“, so die Verteidigung. (uhi mit dpa)
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