Vier Monate Haft ohne Bewährung

Maja klebte sich an Bild - Klimaaktivistin (24) muss in den Knast

26.04.2023, Berlin: Maya, eine Umwelt-Aktivistin der Gruppe Letzte Generation, steht vor dem Gebäude des Amtsgerichtes. Dort muss sie sich wegen einer Klebeaktion in einem Berliner Museum verantworten. Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Klimaaktivistin Maja W. wurde in Berlin zu vier Monate Haft ohne Bewährung verurteilt.
dpa, Paul Zinken

Haftstrafe für das Ankleben an einem Bilderrahmen!
Es ist das erste Mal, dass eine Klimaaktivistin in Berlin zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die 24-jährige Maja W. muss für vier Monate ins Gefängnis, weil sie sich am Holzrahmen eines Gemäldes festgeklebt hatte.

Klimaaktivistin (24) wegen Klebeaktion in Berliner Galerie verurteilt

Mit ihrer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie im August 2022 habe sich die Aktivistin der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil am Mittwoch. Es sei ein Schaden von 2.385 Euro entstanden. Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht. Im Juni 2022 hatte sich die Frau mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

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Erstmals Haftstrafe gegen Klimaaktivistin der Letzten Generation

„Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten“, hieß es in der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Susanne Wortmann. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und nicht ausgeschlossen habe, sich in Zukunft an ähnlichen Aktionen zu beteiligen.

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Dies sei das erste Mal, dass gegen eine Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, so eine Gerichtssprecherin.

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Letzte Generation: Aktion war friedlich

Auf Instagram spricht die 24-Jährige von einem „rechtswidrigen Polizeigewahrsam“ und „zwei friedlichen Protestaktionen“. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter. Demnach hätten die Aktivisten darauf geachtet, das durch eine Glasscheibe geschützte Gemälde nicht zu beschädigen, so die Aktivistin. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt – er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein. (dpa/kzi)

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