Zugang zu kostenlosen Tests deutlich eingeschränkt

Lauterbachs Corona-Strategie: Wer Bürgertests bald selbst zahlen muss - und wer nicht

 Lauterbach zur Coronal-Lage im Sommer 2022-06-17, Deutschland, Berlin. Bundespressekonferenz zur Corona-Lage im Sommer. Im Bild Karl Lauterbach SPD, Bundesgesundheitsminister. *** Lauterbach to the Coronal situation in the summer 2022 06 17, Germany
Lauterbach zur Coronal-Lage im Sommer 2022-06-17, Deutschland, Berlin. Bundespressekonferenz zur Corona-Lage im Sommer.
www.imago-images.de, IMAGO/Jürgen Heinrich

Die Corona-Infektionszahlen steigen wieder, wir befinden uns mitten in der Sommerwelle. Trotzdem steht der neue Plan der Bundesregierung: Bürgertests sollen nur noch bis Ende Juni für alle Bürger gratis bleiben. Und schon bald sollen nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.

Lese-Tipp: „O-bis-O-Pläne“ der Bundesregierung: Kommt die Maskenpflicht von Oktober bis Ostern?

Bürgertests nicht mehr für alle kostenlos

Der Zugang zu den kostenlosen Corona-Tests soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach deutlich eingeschränkt werden. Nur noch Patienten mit Symptomen sollen dafür in Frage kommen sowie andere ausgewählte Personengruppen wie Kleinkinder und Schwangere. Dies geht aus der „Corona-Herbststrategie“ des Ministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Das kostenlose Angebot an alle Bürger ist bisher nur bis Ende Juni fix.

Als weitere Gruppen und Anlässe für kostenlose Bürgertests werden in dem Papier genannt:

  • Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
  • Personen mit erhöhter Kontaktexposition, etwa vor Großveranstaltungen
  • bei einer Kontraindikation zur Impfung, etwa Schwangerschaft im ersten Trimester
  • ausbreitende Infektionslage im „Hotspot“
  • Geflüchtete aus der Ukraine

Was sagen Sie zu der neuen Regelung?

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Bundesländer fordern rasche Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Zuletzt war aus den Ländern der Druck auf den Bund gewachsen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die Infektionszahlen sind zuletzt wieder gestiegen. (dpa/dhe)