Expertin klärt auf

Last-Minute-Reisen sind schuld: Viele Hotels auf Mallorca völlig überbucht

Eine Frau liegt auf ihrem Hotelbettzimmer und zeigt den Daumen runter.
Was tun bei überbuchtem Hotel? Das weiß Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
AntonioGuillem

von Vera Dünnwald

Dieses Jahr hat die Hauptreisezeit es ganz schön in sich: An den Flughäfen stapeln sich die herrenlosen Koffer, es kommt zu Verspätungen und Ausfällen. Wenn die Anreise sich bereits als Herausforderung erweist, gibt es doch nichts Schöneres, als endlich im Urlaub anzukommen: Ein schönes Hotel mit bequemem Bett, schnell den Koffer auspacken und ab an den Strand! Aber Moment mal: Was ist, wenn mein Hotel überbucht ist und das Unheil dann erst seinen Lauf nimmt?

Was tun bei überbuchtem Hotel?

Gerade auf der Deutschen liebsten Insel Mallorca kommt es aktuell vermehrt vor, dass viele Hotels überbucht sind, wie „Inselradio“ berichtet. Das liege vor allem an den Last-Minute-Angeboten der Reiseveranstalter, denn: Bis zum letzten Moment bleibt offen, ob die getätigten Buchungen auch wirklich wahrgenommen werden. Kostenfreie Stornierungen bis kurz vor knapp sind schließlich seit der Corona-Pandemie nichts Ungewöhnliches mehr. Viele Hotelketten registrieren daher am Ende mehr Buchungen, als sie eigentlich freie Zimmer haben.

Lese-Tipp: Urlaub: 8 Reise-Fehler, die Sie besser nicht machen sollten

Aber was tun, wenn man in eine solche Situation gerät? Welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Hotel plötzlich überbucht ist, weiß Rechtsanwältin Nicole Mutschke. Zum einen komme es auf den konkreten Vertrag an und „wann klar wird, dass das eigene Hotel überbucht wurde“. Denn: „Weist der Veranstalter bereits vor Reisebeginn auf die Überbuchung hin und hat sich im Kleingedruckten nicht vorbehalten, dass ein gleichwertiges Hotel angeboten werden darf, dann muss er das Geld erstatten.“ In einem solchen Fall haben Sie also gute Chancen, Ihre Reise erstattet zu bekommen. Und es kommt noch besser: „Eventuell kann der Reisende dann auch noch Schadensersatzansprüche in Betracht ziehen“, so die Rechtsanwältin im RTL-Interview.

Ihre Meinung ist gefragt!

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Wenn der Veranstalter folgende Bedingung geregelt hat, haben Sie schlechte Karten

Anwältin Nicole Mutschke erklärt Feuerwerksverbot an Silvester
Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Hotel überbucht ist.
RTL

Problematisch wird es, wenn der Veranstalter in seinen Bedingungen geregelt hat, dass Änderungen möglich sind. „Dann wird er das Hotel einseitig ändern können, wenn das Alternativ-Hotel gleichwertig oder sogar besser ist. Ansprüche können Reisende in diesem Fall nicht geltend machen.“ Wenn einem ein Alternativ-Hotel angeboten wird, ist das schon mal eine große Erleichterung – denn schließlich möchte man am Reiseziel angekommen ja nicht im Freien schlafen.

Doch was, wenn die plötzlich vorgeschlagene Alternative so gar nicht den eigenen Erwartungen entspricht? „Natürlich ist es in beiden Fällen möglich, ein vorgeschlagenes Alternativ-Hotel zu akzeptieren und den Reisepreis zu mindern, wenn das Alternativ-Hotel doch nicht den Erwartungen entspricht. Wenn sich die Überbuchung erst vor Ort zeigt, kann man – je nach Ersatzhotel – den Reisepreis mindern oder aber bei erheblichen Mängeln auch kündigen und Rückbeförderung verlangen“, erklärt Mutschke.

Auch hier seien Schadensersatzansprüche erneut möglich. Aber: „Man sollte sich in jedem Fall zunächst an den Veranstalter wenden und Abhilfe fordern. Vielleicht klappt es dann ja doch noch mit richtigem oder sogar besseren Hotel.“

Lese-Tipp: Nach Problemen bei Flugsicherung: Bekommen Passagiere ihr Geld zurück? Rechtsanwältin klärt auf

Urlaub möglichst stressfrei: Kann ein überbuchtes Hotel im Voraus verhindert werden?

Nicole Mutschke sagt, dass man leider nichts tun kann, um überbuchte Hotels zu vermeiden. Als Reisender könne man sich vor solch einer Situation im Voraus nicht schützen. Man könne aber versuchen, die eigene Buchung vorher im Hotel abzuklären. Häufig gelinge dies allerdings nicht. „Wichtigster Tipp ist daher: Vor Ort ruhig bleiben, seine Rechte kennen und ein gleichwertiges oder besseres Ersatzhotel vom Veranstalter fordern.“

Lese-Tipp: Einjährige soll alleine reisen! Airline bucht Kleinkind auf anderen Flug als Eltern