Wenn die Gefühle (in der Öffentlichkeit) durchdrehenKüssen, Fummeln und Sex im Freien: Was ist eigentlich erlaubt?

Young caucasian man holding woman buttocks in jeans shorts during date on beach at sunset, close up, cropped. Romantic date concept
Wenn man einfach nicht mehr an sich halten kann und unter Menschen ist: Was ist erlaubt?
LanaStock
von Vera Dünnwald

Es ist heiß, die Sonne scheint, man trägt nur wenig Kleidung und ist bis über beide Ohren in seinen Partner oder Flirt verknallt. Dass die Hormone hier gut und gerne mal durchdrehen, ist wenig überraschend. Doch wenn man es sich auf der Parkbank, am See oder auf der Picknickdecke (ein bisschen zu) gemütlich gemacht hat, wie weit darf man dann eigentlich gehen?

Sex in der Öffentlichkeit? Besser nicht!

Es muss nicht immer das eigene Bett sein! In der freien Natur macht es vielen Paaren noch mehr Spaß. Doch egal ob es ums eher harmlose Küssen oder das Liebesspiel gilt: Inmitten Ihrer feurigen Leidenschaft sollten Sie Ihren Kopf nicht gänzlich ausschalten und unbedingt einige Dinge beachten, wie Rechtsanwalt Henning Linnenberg im RTL-Interview erklärt.

„Es gibt den Straftatbestand der ‘Erregung öffentlichen Ärgernisses’, wonach die öffentliche Vornahme erheblicher sexueller Handlungen strafbar sein kann“, sagt der Experte. Wenn es also zu heiß hergeht, könnte mächtig Ärger winken!

„Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Person die sexuelle Handlung wahrgenommen und als Ärgernis (zum Beispiel Ekel, Scham, Erschrecken) empfunden hat. Die sexuelle Handlung muss zudem eine gewisse Erheblichkeit haben“, erzählt Linnenberg weiter.

Die Grenze sei da überschritten, wo es zu expliziten Praktiken, insbesondere mit sichtbarer Beteiligung von Geschlechtsorganen, kommt. Damit ist Sex in der Öffentlichkeit gemeint. Und: Auch vergleichbare Praktiken, auch die eigene Beschäftigung mit seinen Geschlechtsteilen, ist tabu. „Wer dennoch unbedingt Sex im Freien haben möchte, sollte zumindest sichergehen, dass dies niemand mitkriegen kann.“

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Ein sozialadäquater Austausch von Zärtlichkeiten, etwa durch Küsse oder Streicheln, seien grundsätzlich nicht strafbar.

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Doch von den Gefühlen leiten lassen? Diese Strafen können winken

Wer sich erwischen lässt, der kann ganz schön Probleme bekommen! Rechtsanwalt Henning Linnenberg sagt: „Wer solche öffentliche sexuelle Handlungen begeht und damit bei anderen Personen ein Ärgernis erregt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.“ Die konkrete Strafe hänge allerdings insbesondere von der Art und Weise der jeweiligen sexuellen Handlung und auch von eventuellen Vorstrafen ab.

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