Vater muss für drei Jahre in Haft

Baby stirbt nach Schütteltrauma - als das Urteil fällt, fließen Tränen

Bryan L. muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Bryan L. muss für drei Jahre ins Gefängnis.
RTL

Vater schüttelt Baby zu Tode und muss für drei Jahre hinter Gitter!
Bei dieser Vorstellung stockt allen Eltern der Atem! Ein damals 20-jähriger Vater aus Köln ist das erste Mal mit seiner fünf Wochen alten Tochter alleine zu Hause. Das Baby fängt an zu weinen und lässt sich nicht beruhigen. Unbeholfen fängt der Vater an, das Mädchen zu schütteln – zwei Tage später ist sie tot. Jetzt hat das Kölner Landgericht sein Urteil gefällt.

Vater ist erstes Mal alleine mit Baby - und tötet es

Die folgenschweren Szenen spielen sich im Dezember 2022 ab. Die Mutter des kleinen Mädchens ist grade einkaufen, als ihr Lebensgefährte den wohl größten Fehler seines Lebens begeht. Umgehend wird das kleine Mädchen in ein Krankenhaus gebracht – hier stirbt es 48 Stunden später an schweren Hirnschäden!

Im Juni muss sich der 20-jährige Bryan L. erstmals vor dem Landgericht Köln für seine verheerende Tat verantworten. Die Anklage: Totschlag! Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft.

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Er hat sein Baby totgeschüttelt: Bryan L. bereut beim Prozessauftakt seine Tat

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Bryan L. kann keine Tötungsabsicht unterstellt werden

Angeklagt hatten Bryan L. die Rechtsmediziner. Unmittelbar nach der Tat erzählte er den Rettungskräfte, sein Kind sei vom Bett gefallen. Die Obduktion des Kinderleichnams entlarvte seine Bahauptung und brachte die Horrornachricht ans Licht.

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Bei der heutige Urteilsverkündung ist die Anspannung im vollen Gerichtssaal zu spüren, die Angehörige und der Vater brechen immer wieder in Tränen aus. Die finale Entscheidung der Richterin: Weil Bryan L. zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt – und muss für drei Jahre ins Gefängnis! Sein umfassendes Geständnis zu Prozessbeginn und seine Lernbehinderung wirken sich mildernd auf das Strafmaß aus. Das Gericht konnte zudem nicht feststellen, dass der Vater sein Kind mit Tötungsabsicht schüttelte – von Totschlag könne daher nicht die Rede sein. (hzi)