Anwalt Arndt Kempgens erklärte im RTL-Interview, welche Möglichkeiten es gibt

Klima-Kleber: Darf ich selber etwas gegen Straßenblockaden unternehmen?

News Bilder des Tages Letzte Generation blockiert Straßen in München Am 6.12.2022 blockierten Aktivist*innen der Letzten Generation wieder Straßen in München. Sie fordern die Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets für den ÖPNV und ein Tempolimit 100 km/h auf deutschen Autobahnen. -- On December 6, 2022 activists of the Last Generation  Letzte Generation  blocked roads in Munich, Germany again. They demand the reintroduction of the 9-euro-ticket for the public transport and a speed limit of 100 km/h on German highways. München Bayern Deutschland Copyright: xLGBPx
Kann ich als Außenstehender etwas gegen die Klima-Kleber unternehmen? Symbolbild: IMAGO/LGBP
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von Henri Grüger

„Darf ich eigentlich selbst etwas gegen Klima-Kleber machen? Und wenn ja, wie?“ Das dürfte sich wohl schon so mancher wütende oder gestresste Autofahrer in Staus, verursacht durch die Aktivistengruppe der „Letzten Generation“, gefragt haben. RTL hat bei Anwalt Arndt Kempgens nachgefragt, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Darf ich Klima-Kleber selbst wegtragen?

Die rechtliche Lage ist kompliziert, weiß der Anwalt. Bei Nötigung, was eine Straßenblockade nun einmal ist, gilt eigentlich das Recht der Notwehr und man darf sich grundsätzlich „wehren“. Heißt, die Aktivisten zum Beispiel wegtragen. In der Realität gerät aber jeder, der selbst aktiv wird, in eine rechtliche Grauzone.

„Klar ärgert man sich in der Situation und würde gerne eingreifen“, sagt Kempgens. Aber: Die Klima-Kleber sind meistens, wie es ihr Spitzname ja bereits sagt, mit der Haut auf der Straße oder an Gegenständen festgeklebt. Einfach wegtragen ist da meist nicht möglich. Im schlimmsten Fall würden den Aktivisten so schwere Verletzungen an den Händen zugefügt. Kempgens ist sich sicher: „Das wäre unverhältnismäßig!“ So etwas gilt nämlich als Körperverletzung und ist verboten.

Im Video: Straßenlockade der "Letzten Generation" nahe des Berliner Flughafens BER

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Was droht mir, wenn ich Klima-Kleber verletze oder beleidige?

Der Zweck heiligt bekanntlich nicht die Mittel und das gilt auch hier. (Besonders schwere) Verletzungen wären nicht verhältnismäßig. Denn Notwehr billigt laut Recht nur die mildest-möglichen Mittel in einer Situation.

Sollte man sich also nicht unter Kontrolle haben und einschreiten, kann es teuer werden. Sehr teuer. Denn: Auf (schwere) Körperverletzung stünden Geldstrafen von rund einem bis zwei Netto-Monatsgehältern, so Kempgens. Auch Beleidigungen sind keinesfalls erlaubt und können ebenso bestraft werden.

Und was wäre jetzt richtig zu tun?

Erst einmal Ruhe bewahren und dann die Polizei verständigen. Denn die hat die Möglichkeit, den Bereich zu sichern und die Aktivisten ohne Verletzungen zu entfernen. Das schont zwar nicht die Nerven, aber immerhin den Geldbeutel.

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