Das sagt das Arbeitsrecht

Kita bleibt wegen Streik zu: Dürfen Eltern dann der Arbeit fernbleiben?

Eine Demonstrantin trägt bei einem Protestmarsch durch die Friedberger Innenstadt einen Regenschirm mit einem Plakat und der Aufschrift "Wer eine Horde Kinder managt verdient auch ein Managergehalt". Die Gewerkschaft Verdi hatte zu weiteren Warnstreiks in hessischen Kindertagesstätten sowie in der Sozialarbeit und der Behindertenhilfe aufgerufen. Hintergrund des Tarifkonflikts sind die laufenden Verhandlungen für die bundesweit rund 330 000 Kita-Erzieherinnen und -Erzieher sowie von Angehörigen anderer sozialer Berufe im kommunalen Bereich.
Bundesweit werden wieder Kitas bestreikt - was können Eltern tun, wenn die Betreuung ausfällt?
Frank Rumpenhorst, picture alliance, dpa

Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck.

Wenn möglich für Ersatzbetreuung sorgen

Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden und der Arbeitnehmer kann zu Hause bleiben. „Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung“, so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Der Paragraf kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Bredereck empfiehlt daher immer eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber: „Vielerorts wird in solchen Fällen eine Arbeit im Homeoffice möglich sein.“

Darüber hinaus gilt: „Je länger der Streik angekündigt war, umso eher wird man annehmen, dass die Arbeitnehmer sich darauf einstellen konnten“, sagt Bredereck. Wer hier nicht für eine anderweitige Betreuung sorgt, müsse damit rechnen, am Ende keine Vergütung zu bekommen.

Welche Möglichkeiten haben Eltern in dieser Situation noch?

Muss der Arbeitgeber einen Urlaub genehmigen? Leider nein! Kann der Arbeit einen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genehmigen, sind die Eltern dazu verpflichtet, selbst eine Kinderbetreuung zu organisieren. Darf das Kind dann mit ins Büro? Auch hier ist der gute Wille des Arbeitgebers gefragt. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Eltern nämlich nicht.

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Hilft das alles nichts, gibt es noch andere Lösungs-Versuche für das Kita-Debakel

Das Einfachste wäre wohl, einen Babysitter einzustellen oder Eltern und Schwiegereltern oder die Großeltern um Hilfe zu bitten. Da aber nicht jeder auf die Familie zurückgreifen kann, gibt es auch noch die Möglichkeit, die Kita offenzuhalten. Da die Erzieher aber nicht da sind, kümmern sich die Eltern selbst um die Kinder, und zwar im Schichtsystem – das geht aber wahrscheinlich nur in Elterninitiativen.

Eine andere Variante sind betreute Kinderspielplätze. Diese sind meistens jedoch völlig überfüllt. Beliebt sind auch Spielgruppen in Einkaufszentren. Sie sind eigentlich dafür gedacht, Eltern zu entlasten, wenn diese shoppen gehen wollen. (dpa/ija)