Verdacht auf Kinderpornografie

Polizei durchsucht Häuser von mehr als 30 Männern

Kinderporno
Die hessische Polizei hat in den vergangenen drei Tage hessenweit insgesamt 32 Wohnungen und Häuser durchsucht.

Videos zeigen sexuellen Missbrauch von Säuglingen

Bei aktuellen Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - haben 289 Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei in den vergangenen drei Tagen hessenweit insgesamt 32 Wohnungen und Häuser durchsucht. Die Maßnahmen richteten sich gegen 35 Männer, gegen die der Verdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie besteht, so das hessische Landekriminalamt.

Jüngster Beschuldigter erst 17 Jahre alt

Während der Durchsuchungen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden. Laut dem hessischen Kriminalamt besteht gegen die Beschuldigten im Alter von 17 bis 60 Jahren der Verdacht, dass sie sich zwischen Oktober 2017 und September 2019 kinderpornographische Inhalte über zwei öffentliche Links eines Filehosting-Dienstes verschafft haben. Die über diese Links abrufbaren Inhalte zeigten zum größten Teil schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern.

Was sind "Filehosting Dienste"?

„File Hosting“, übersetzt „Datei Beherbergung“, ist eine Online-Datenablage. So ist es Nutzern möglich, Dateien über das Internet oder ein Unternehmensnetzwerk auf einem Datenspeicher abzulegen und darauf von anderen Geräten oder über das Internet zuzugreifen. In den meisten Fällen kann man auch weiteren Personen den Zugriff auf die Dateien gewähren.

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Seit Juli gilt härteres Strafmaß

Für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli dieses Jahres einen Strafrahmen von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Bis zum 1. Juli dieses Jahres wurden solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet. (awo)