Kabinett beschließt CO2-Gesetz: Millionen Mieter werden so entlastet!
CO2-Abgabe soll zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden
CO2-Gesetz soll kommen: Millionen Mieter werden so entlastet!
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Gute Nachrichten für Mieter! Die Bundesregierung will eine Kostenteilung bei der Klimaabgabe für Wohngebäude auf den Weg bringen. Das dürfte Millionen von Mietern im kommenden Jahr entlasten.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch nach Angaben zweier Regierungsvertreter einen Gesetzentwurf, wonach sich Vermieter künftig an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe beteiligen müssen. Dies soll ab dem kommenden Jahr gelten. Vermieter tragen dann 90 bis null Prozent der Kosten. Je energieeffizienter das Haus ist, desto geringer ist ihr Kostenanteil. Dies soll ein Anreiz sein, alte Heizungen oder Fenster auszutauschen. Das Stufenmodell erfasst über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen.
CO2-Kosten liegen bei Musterhaushalt bei bis zu 190 Euro
Bisher schultern Mieter die CO2-Abgabe alleine. Die CO2-Kosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung hatte der Mieterbund für 2022 auf 130 Euro bei einer Gas- und 190 Euro bei einer Ölheizung beziffert. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostensteilung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde in der Koalition damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfang neu begännen.
Angesichts der als Folge des Ukraine-Kriegs drastisch gestiegenen Energiepreise forderte der GdW-Spitzenverband der Wohnungswirtschaft eine Aussetzung der CO2-Abgabe für ein Jahr. Die Abgabe könne angesichts der hohen Energiepreise keine nennenswerte Lenkungswirkung mehr erzielen. (reuters/eku)
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