Experten fordern gendergerechte Änderung
Ist der Spruch „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ noch zeitgemäß?
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – wer kennt diesen Spruch nicht? Seit Jahren ein Dauerbrenner, wenn es um den Abspann bei der Werbung für Apothekenprodukte geht. Jetzt stellen Ärzte- und Apothekerschaft allerdings infrage, ob dieses Wording überhaupt noch zeitgemäß ist und machen neue, gendergerechte Vorschläge. Wie die aussehen könnten und warum der Spruch gar nicht so einfach abgeändert werden kann.
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Kritik an „Fragen Sie Arzt oder Apotheker“- Pflichttext: „Passt nicht mehr in die Zeit“
„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Einer der Hauptkritikpunkte: Mittlerweile sei rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich!
Seine Forderung: „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden.“ Dieser Forderung schließt sich auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, an. Sie sprach sich sogar für eine Neufassung aus. Denn: Auch fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen.
Ihre Meinung ist uns wichtig: Sollte der: "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"-Satz geändert werden?
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Medikamenten-Spruch einfach ändern? Heilmittelwerbegesetz (HWG) müsste geändert werden
Aber: Aktuell ist der Spruch durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesetzlich vorgegeben und darf von Werbetreibenden nicht verändert werden.
Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, sagte dem RND, der Text passe überhaupt nicht mehr zu dem gesetzlich verankerten Ziel, demnach Gesetze und andere Rechtsvorschriften sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen sollten. Die Expertin hat daher einen konkreten, neuen Vorschlag gemacht. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“
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Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) plädiert für mehrere Varianten
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Versionen erlaubt sind. Dann könnten Unternehmen unterschiedliche Varianten in geschlechtergerechter Sprache individuell wählen. In der Schweiz gibt es bereits verpflichtend einen gendergerechten Text in der Arzneimittelwerbung: „Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und lesen Sie die Packungsbeilage.“ (mjä)