Omaima A. (37) war mit dem Berliner Rapper Deso Dogg verheiratet
IS-Witwe erneut verurteilt: Sie ließ Jesidinnen bei sich putzen

Das Hamburger Oberlandesgericht hat die 37-jährige Omaima A. verurteilt. Das Urteil gegen die als IS-Witwe bekannt gewordene vierfache Mutter: Zwei Jahre Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit folgt das Gericht der Forderung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft. Die Haftstrafe wird allerdings mit ihrer bereits bestehenden Haftstrafe verrechnet.
Schuldig der Beihilfe zur Versklavung
Das Urteil fiel am Donnerstag (22. Juli) vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Omaima A. wurde hier bereits zum zweiten Mal schuldig gesprochen. Zusammen mit der vorherigen Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft ergibt sich für das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für die Deutsch-Tunesierin.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die vierfache Mutter Anfang 2016 in ihrer Wohnung in der syrischen Stadt Rakka zweimal eine andere IS-Anhängerin empfing, die zwei Jesidinnen mitbrachte. Während der Besuche mussten die versklavten Frauen jeweils knapp zweieinhalb Stunden ihre Wohnung putzen. Die heute 37-Jährige hat sich damit der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Das Urteil gilt noch nicht als rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.
Omaima A.: Geständnis zum Prozess-Beginn
Die vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung, es sei Zeit, dass sie Verantwortung für sich selbst, ihre vier Kinder und ihre Taten übernehme. Sie warf der 37-Jährigen vor, während des Prozesses die Taten verharmlost zu haben. Außerdem habe sie immer wieder versucht die Schuld auf andere zu schieben. Die Angeklagte zeigte während des Termins keinerlei Reaktion.
Zu Beginn des Prozesses hatte Omaima A. nach einer Verständigung auf den Strafrahmen die Taten eingeräumt. Sie distanzierte sich zudem vom IS und bedauerte ihr „Fehlverhalten“. Für Omaima A. ist es bereits der zweite Prozess. Im Oktober 2020 wurde Omaima A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation für drei Jahre und sechs Monate verurteilt.
Zweimal mit IS-Kämpfern verheiratet

Die in Hamburg geborene Angeklagte war mit dem IS-Kämpfer und früheren Berliner Gangsterrapper Denis Cuspert verheiratet. Wegen eines Streits mit ihm kehrte die gebürtige Hamburgerin 2016 hochschwanger mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurück, um ihr viertes Kind zu entbinden.
Ihr vorheriger Ehemann war 2015 an der Front gestorben – für den IS. Anschließend ging Omaima A. mit Cuspert, auch bekannt als Rapper Deso Dogg, eine Beziehung ein. Cuspert hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Laut Medienberichten ist der ehemalige Rapper 2018 bei einem Luftangriff gestorben.
Festnahme im September 2019

Omaima A. hatte sich laut Staatsanwaltschaft 2015 dem IS angeschlossen. Sie soll dafür mit ihren drei Kindern über die Türkei nach Syrien eingereist sein. Im September 2016 kehrte sie mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. Neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde sie im ersten Prozess wegen der Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt. Omaima A. verstieß außerdem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Im September 2019 wurde sie in Hamburg festgenommen. (nfi)