Zweiter Prozess gegen IS-Rückkehrerin
Hat die Terror-Witwe bei Versklavung geholfen?

Sie ist vor Gericht keine Unbekannte: Gegen die bereits verurteilte Rückkehrerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien, Omaima A., beginnt am Donnerstag der zweite Prozess im Oberlandesgericht in Hamburg. Der 36-Jährigen wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Beihilfe zur Versklavung zweier Jesidinnen geleistet zu haben, so ein Gerichtssprecher. Dafür wird Omaima A. nun zur Rechenschaft gezogen.
Beihilfe zur Versklavung?
Anfang 2016 soll die Deutsch-Tunesierin in ihrer Wohnung in der syrischen Stadt Rakka zweimal eine andere IS-Anhängerin empfangen haben, die die beiden Jesidinnen mitbrachte. Während der Besuche hätten die versklavten Frauen jeweils knapp zweieinhalb Stunden ihre Wohnung geputzt. Wenn es nach der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft geht, ist die Anklage eindeutig. Die heute 36-Jährige habe Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung begangen und sich dadurch schuldig gemacht.
Für Omaima A. ist es bereits der zweite Prozess. Im Oktober 2020 ist Omaima A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation für drei Jahre und sechs Monate verurteilt worden. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist seit März rechtskräftig.
Angeklagte will aussagen
Sollte Omaima A. im Laufe des Prozesses glaubhaft aussagen, könnte sich die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 3 Jahren und 10 Monaten und maximal eine Obergrenze von vier Jahren und drei Monaten vorstellen. Wann die Angeklagte aussagen wird, ist unklar. Möglich ist dann sogar, dass das Strafmaß auf die bereits bestehende Haft angerechnet wird, sodass sie am Ende vier Jahre ins Gefängnis kommt – anstatt der vorgesehenen 3,5 Jahre aus dem ersten Prozess.
René Clair, Omaima A.s Betreuer, begleitet die 36-Jährige schon seit einigen Jahren und weiß, dass sie über ein Hilfsprogramm – das extra für Aussteiger von Terrororganisationen ins Leben gerufen wurde – aktiv dabei ist: „Aus meiner Sicht als Betreuer, ist sie auf einem guten Weg.“
Verheiratet mit Gangsterrapper Denis Cuspert

Die in Hamburg geborene Angeklagte war mit dem IS-Kämpfer und früheren Berliner Gangsterrapper Denis Cuspert verheiratet. Wegen eines Streits mit ihm, kehrt die gebürtige Hamburgerin 2016 hochschwanger mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurück, um ihr viertes Kind zu entbinden. Ihr vorheriger Ehemann war 2015 an der Front gestorben – für den IS. Anschließend ging Omaima A. mit Cuspert, auch bekannt als Rapper Deso Dogg, eine Beziehung ein. Cuspert hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Laut Medienberichten ist der ehemalige Rapper 2018 bei einem Luftangriff gestorben.
Festnahme im September 2019 in Hamburg
Omaima A. habe sich laut Staatsanwaltschaft 2015 dem IS angeschlossen. Sie soll dafür mit ihren drei Kindern über die Türkei nach Syrien eingereist sein. Im September 2016 kehrte sie mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. Neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wird ihr Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. Omaima A. soll außerdem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Im September 2019 wird sie in Hamburg festgenommen. (fst)