Testpflicht, Homeoffice, 3G in Bussen & Bahnen

Volle Kraft gegen das Virus? Ampel-Pläne zur Pandemie-Bekämpfung werden konkreter

Kurz vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz werden die Ampel-Pläne zur Corona-Bekämpfung konkreter. Doch reicht das aus angesichts hoher Infektionszahlen und schleppendem Impftempo? Die noch amtierende Kanzlerin zeigt sich höchst besorgt über die steigenden Zahlen.
Baustellen gibt es für die neue (baldige) Regierung angesichts der hohen Infektionszahlen genügend, vor allem die träge Booster-Impfkampagne wird kritisiert.
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Alte Rechtslage bis Mitte Dezember gültig

SPD, Grüne und FDP wollen einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Corona-Bekämpfung. Der sogenannte Hauptausschuss des Bundestag hat deshalb gestern Abend noch beschlossen: Die derzeit gültige Grundlage für viele Pandemie-Gesetze soll bis zum 15. Dezember verlängert werden, damit die Bundesländer bis dahin sicher planen können. Der Ausschuss segnete die geplanten Details der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen. Der Änderungsantrag selbst liegt auch RTL vor.

Die geplante Ampelkoalition will danach die „epidemische Lage“ als Rechtsbasis für Corona-Maßnahmen abschaffen. Sie soll durch einen verkleinerten Katalog möglicher Länder-Maßnahmen ersetzt werden. Eine Aussetzung von Schulunterricht, Ausgangssperren und Schließungen von Läden und Gaststätten soll es dann nicht mehr geben können. Details zum neuen Gesetz haben wir unten aufgelistet.

FILE -- Our combination picture shows from left, Christian Lindner, chairman of the German Liberals (FDP), Annalena Baerbock, co-chairwoman of the German Green party (Die Gruenen), Robert Habeck, co-chairman of the German Green party (Die Gruenen) and Olaf Scholz of the German Social Democratic Party (SPD), as they arrive for coalition negotiations in Berlin, Germany, Thursday, Oct. 21, 2021. The three German parties said Tuesday that they hope to clinch a deal next week to form a new government, allowing center-left leader Olaf Scholz to become the country's new leader in early December. (AP Photos/Michael Sohn, file)
Die Ampel-Pläne zur Corona-Bekämpfung werden konkreter. Reichen die Maßnahmen?
SO, AP, Michael Sohn

Das plant die Ampel

  • Ausnahmen bei harten Corona-Maßnahmen

Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja - aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.

  • Gefälschte Tests und Impfnachweise

Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampel-Plänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.

  • Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen

In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativen Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.

  • 3G in Bussen und Bahnen

Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll „stichprobenhaft“ überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Lars Klingbeil hatte am Dienstag auf die Frage nach der Höhe der Bußgelder im RTL-Frühstart gesagt: "Es muss im Geldbeutel spürbar sein."

LESE-TIPP: Diese Bundesländer führen 2G ein

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Regelungen am Arbeitsplatz

ARCHIV - 19.01.2021, Nordrhein-Westfalen, Oberhausen: ILLUSTRATION - Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch im Homeoffice . Angesichts der verschärften Corona-Lage in Deutschland wird die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer voraussichtlich wieder eingeführt. (zu dpa: «Ampel-Fraktionen wollen Homeoffice-Pflicht wieder einführen») Foto: Fabian Strauch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.
mod gab nic, dpa, Fabian Strauch
  • 3G am Arbeitsplatz

Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

  • Homeoffice-Pflicht

Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt. (dpa/eku)

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Das große Geschäft mit der Pandemie: Ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder um seine Gesundheit bangt, finden Betrüger immer wieder neue Wege, illegal Geld zu machen. Egal, ob gefälschte Impfpässe, negative Tests oder Betrügereien in den Testzentren - die Abzocke lauert überall. Sogar hochrangige Politiker stehen in Verdacht, sich während der Corona-Zeit die eigenen Taschen vollgemacht zu haben. Unsere Reporter haben europaweit recherchiert – die ganze Doku auf RTL+