Richterin: Er handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit

Mann (29) ermordet Freundin und Mutter – Gericht warnt vor Cannabis

Prozess um Tötung von Mutter und Freundin in Hamburg
Der Täter sei durch jahrelangen Drogenkonsum psychisch schwer erkrankt, erklärte die Richterin am Hamburger Landgericht.
chc bsc sb, dpa, Christian Charisius

29-Jähriger kommt in psychiatrisches Krankenhaus

Sieben Monate nach der Ermordung zweier Frauen in Hamburg hat das Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 29-Jährige habe seine Freundin und Mutter heimtückisch getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Dienstag. Er leide jedoch an einer paranoiden Schizophrenie und habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Täter ist durch Drogenkonsum schwer erkrankt

Durch jahrelangen Konsum von Cannabis und Kokain sei der Mann psychisch schwer erkrankt und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, erklärte die Richterin. Der 29-Jährige und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Damit wurde es rechtskräftig.

Zwei Frauen in Hamburg brutal getötet

Nach Überzeugung der Strafkammer erwürgte der Deutsche am Abend des 5. Februar 2021 seine 24-jährige Lebensgefährtin, als diese ein Bad nehmen wollte. Zudem stach er ihr mit einem Messer in den Hals. In seinem Wahn habe er geglaubt, sie wolle ihn umbringen, erklärte die Richterin. Nach dem ersten Mord habe er befürchtet, seine Mutter wolle ihn erschießen. Als die 53-Jährige ihn am Nachmittag des 7. Februar besuchen wollte, habe er sie mit 63 Messerstichen und Schnitten an der Wohnungstür tödlich verletzt. Die Leichen fanden die Ermittler in der Wohnung des Mannes.

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Warnung vor Verharmlosung von Cannabis und Kokain

Koerner und die Nebenklagevertreterin der Eltern der ermordeten jungen Frau warnten eindringlich vor der Verharmlosung von Cannabis und Kokain. Diese Drogen könnten bei völlig unauffälligen Menschen mit einer bestimmten genetischen Disposition Schizophrenie und Wahnvorstellungen auslösen. "Leider scheint diese Erkenntnis in der Öffentlichkeit kaum verbreitet zu sein", erklärte die Richterin. (dpa/bst)