Diese Regeln müssen Sie beachten
Was darf ich in der Corona-Quarantäne tun?
Quarantäne wegen Corona? Die wichtigsten Bestimmungen
Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, greift die Regierung weltweit zu drastischen Mitteln. Und das teilweise mit Erfolg: In China konnte eine weitere Verbreitung durch massive Isolationsmaßnahmen eingegrenzt werden. Und auch in Deutschland werden die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus immer drastischer. Kitas und Schulen werden geschlossen, Großveranstaltungen werden abgesagt, die Bundesliga setzt mindestens zwei Spieltage aus.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anordnungen.
Außerdem können Gesundheitsämter Menschen, die sich möglicherweise mit dem Covid-19-Virus infiziert haben, unter häusliche Quarantäne stellen. Aber was heißt das genau für die Betroffenen?
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker +++
Was bedeutet häusliche Quarantäne?
Menschen, die unter Quarantäne stehen, müssen nicht infiziert sein. Meistens handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die eine Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Ordnet das zuständige Gesundheitsamt häusliche Quarantäne an, ist diese verpflichtend. Hält man sich nicht daran, droht laut dem Infektionsschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch eine zwangsweise Unterbringung ist möglich.
Das Gesundheitsamt kann eine häusliche Quarantäne anordnen, wenn:
Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten bestand.
- Der Test auf das Coronavirus positiv ausgefallen ist, auch wenn keine oder nur geringe Symptome auftreten.
- Betroffene sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Häusliche Quarantäne dauert zwei Wochen
Das Coronavirus verbreitet sich per Tröpfchen-Infektion. Die Inkubationszeit – das heißt, die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit – beträgt bis zu 14 Tage. Wurde bei Ihnen häusliche Quarantäne angeordnet, müssen Sie währenddessen zu Hause bleiben. Zur Arbeit gehen, Einkäufe erledigen oder Besuch empfangen ist tabu. Auch ein kurzer Spaziergang oder das Gassi gehen mit dem Hund ist verboten. Ob auch Tiere das Coronavirus kriegen können, lesen Sie hier.
Familienmitglieder oder weitere Personen, die im selben Haushalt leben, stehen automatisch auch unter Quarantäne. Ist eine Person im Haushalt ernsthaft an dem Coronavirus erkrankt, sollten die restlichen Familienmitglieder bestenfalls nicht im selben Raum schlafen oder essen - und idealerweise auch ein anderes Badezimmer nutzen. Ist dies nicht möglich, muss umso strenger auf konsequente Hygienemaßnahmen geachtet werden.
Empfehlungen unserer Partner
Kontakt mit anderen vermeiden
Um weiterhin ausreichend Lebensmittel im Haus zu haben, können Sie Nachbarn oder Bekannte darum bitten, für Sie einkaufen zu gehen. Im Anschluss können die Einkäufe vor der Haustür abgestellt werden. Sollen Sie Essen beim Lieferdienst bestellen, informieren Sie diesen zuvor und bitten ihn, die Lieferung vor der Tür abzustellen. Bezahlen kann man häufig online.
Gesundheitszustand muss protokolliert werden
Menschen, die unter häuslicher Quarantäne stehen, werden von speziell geschulten Mitarbeitern des Gesundheitsamtes betreut. Meistens melden diese sich einmal am Tag bei den Betroffenen. Betroffene sind dazu verpflichtet ihren Gesundheitszustand zu protokollieren. Dazu zählen beispielsweise die Notiz von Symptomen und zweimaliges Fiebermessen am Tag. Das Gesundheitsamt kann Ihnen entsprechende Vordrucke zur Verfügung stellen.
Am Ende der Quarantäne werden die Menschen dann erneut auf das Virus getestet. Bei einem negativen Befund wird die Quarantäne aufgehoben und die Menschen dürfen sich wieder frei bewegen.
Können Sie aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit gehen, steht Ihnen Ihr Gehalt, wie in anderen Krankheitsfällen auch, ganz normal zu. Welche weiteren Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, lesen Sie hier.