Tödlicher Streit in Gütersloh
Er zog an seinen Genitalien: Mann (61) ersticht seinen Nachbarn, dann macht er sich ein Bier auf

Sein Nachbar stirbt an einer tödlichen Verletzung, er macht sich ein Bier auf!
Ein 61-Jähriger schlägt bei seinem Nachbarn die Tür mit einer Axt ein, daraufhin kommt es zu einem tödlichen Streit. Der Mann sticht mit einem Messer auf seinen Nachbarn ein. Für diesen kommt jede Hilfe zu spät. Jetzt spricht der Angeklagte vor Gericht.
Mann erstochen: Nachbarschaftsstreit in Gütersloh eskaliert
Ja, er habe mit einem Messer auf seinen Nachbarn eingestochen, gibt der Mann vor dem Landgericht Bielefeld zu. 15-mal soll der Angeklagte auf den 59-Jährigen eingestochen haben. „Du hast mein Herz getroffen“, sagt der Schwerverletzte noch zu ihm. Dann geht der Angreifer zurück in seine Wohnung, macht sich ein Bier auf, reinigt das Messer und geht mit seinem Hund spazieren. So schildert es der Angeklagte vor Gericht.
Zwischen den beiden Männern soll es immer wieder zum Streit gekommen sein. Vor dem tödlichen Streit soll der Angeklagte die Tür zur Wohnung seines Kontrahenten mit einer Spaltaxt eingeschlagen haben. Daraufhin seien die beiden aufeinander losgegangen. Laut dem 61-Jährigen habe sein Nachbar ihn im Kampf an den Genitalien gezogen.
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Landgericht Bielefeld: Angeklagter mit Drogen- und Alkoholproblem
Am Mittwoch hatte der Angeklagte sich bereits ausführlich zu seinem persönlichen Hintergrund geäußert. Nach der Hauptschule habe er mehrere Ausbildungen angefangen, diese jedoch alle abgebrochen. Zuletzt lebte er von Sozialleistungen.
Der 61-Jährige sagte aus, er habe ein Drogen- und Alkoholproblem. Seit einem Überfall vor 20 Jahren leide er unter starken Schmerzen, zudem habe er Schulden und keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern oder seiner Ex-Frau.
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Nachbar getötet: Mann droht lange Haftstrafe
Bei der tödlichen Auseinandersetzung wurde der 59-Jährige selbst verletzt, ein spitzer Gegenstand traf ihn im Auge. Angeklagt ist der Mann aus Gütersloh wegen Totschlags. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lange Haftstrafe. (dpa/jda)