Mann des Opfers musste Grauen mitansehenGörli-Gruppenvergewaltigung: Alle Angeklagten sind abgelehnte Asylbewerber

18.09.2023, Berlin: Polizeikräfte fahren durch den Görlitzer Park. Nach dem Willen von Berlins Innensenatorin Spranger soll die bestehende Mauer um den Görlitzer Park in Kreuzberg komplett abgerissen werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Das Bauwerk biete Dealern und anderen Kriminellen einen Sichtschutz, der sie zu Straftaten verführen könnte, argumentiert die SPD-Politikerin nach einem Bericht der «Berliner Morgenpost». Foto: Jörg Carstensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Polizeikräfte im Görlitzer Park (Symbolfoto)
car, dpa, Jörg Carstensen

Anklage gegen mutmaßliche Gruppenvergewaltiger in Berlin!
Drei Männer sollen im Juni ein abscheuliches Verbrechen begangen haben. Sie sollen eine 27-Jährige im Görlitzer Park misshandelt und sexuell missbraucht haben. Der Mann des Opfers musste alles mitansehen, er wurde von den Tätern verprügelt. Die Zeitung Tagesspiegel nennt Details zu den Angeklagten.

Zweiter Verdächtiger kommt aus Guinea-Bissau

Alle drei sind dem Bericht zufolge abgelehnte Asylbewerber. Der als Haupttäter angeklagte Somalier Osman B. sei 21 Jahre alt und habe bereits seit sieben Jahren keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, so das Blatt.

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Die beiden als Mittäter Angeklagten stammten aus Guinea. Boubarcar B. sei 22 Jahre alt, obdachlos und lebe seit sechs Jahren in Deutschland. 2021 sei er als Dealer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Eine Aufenthaltsgenehmigung habe er nicht.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Tat nicht öffentlich gemacht

Der gleichaltrige Mountaga D. sei 2017 nach Deutschland gekommen. Zwar sei sein Asylantrag abgelehnt worden, er habe aber eine Duldung so die Zeitung weiter.

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Das Verbrechen hatte sich im Juni ereignet. Die Männer sollen das Paar erst überfallen und ausgeraubt haben. Anschließend sei die Frau mehrfach vor den Augen ihres Mannes vergewaltigt worden.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Tat nicht öffentlich gemacht. Dies wurde mit dem „Schutz der laufenden Ermittlungen und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen“ begründet. (uvo)