Polizisten-Kick hat Folgen

Entgültige Entscheidung: "Danni"-Akitivistin zu Haftstrafe verurteilt

Das Urteil am Gießener Landgericht ist gefallen: Am Freitag wurde die Umweltaktivistin aus dem Dannenröder Forst, die mittlerweile als „Ella“ bekannt geworden ist, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Da sie sich aber schon seit März in Untersuchungshaft befindet, muss sie jetzt noch fünf Monate in Gefangenschaft verbringen. Das finale Urteil hatte sich mehrfach verzögert, der Prozess war zuletzt angesichts diverser Beweisanträge der Verteidigung ins Stocken geraten.

Richter bemühte sich um Fairness

„Klimaschutz ist kein Verbrechen“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung des Urteils. Er müsse sich aber im Rahmen der Gesetze bewegen. Die Angeklagte bleibt demnach in Haft. Die Verteidigung hatte gefordert, das Verfahren wegen vorliegender „absoluter Verfahrenshindernisse“ einzustellen. Sie begründete ihre Forderung damit, dass es Rechtsstaatsverstöße gegeben habe, der Angeklagten ein faires Verfahren verwehrt geblieben sei - und gegen das Gebot verstoßen worden sei, das Verfahren zügig durchzuführen.

ARCHIV - 10.11.2020, Hessen, Niederklein: Ein Polizist steht im Dannenröder Forst vor einem Baumhaus, in dem sich Aktivisten aufhalten. Die Demonstranten protestierten gegen weitere Rodungsarbeiten für den Weiterbau der Autobahn 49.     (zu dpa «Land zahlt Polizei mit knapp 15 Millionen Euro Überstunden aus») Foto: Helmut Fricke/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Hier im Dannenröder Forst kam es zu der Auseinandersetzung zwischen der Aktivistin und der Polizei.
bsc tba, dpa, Helmut Fricke

Gericht sieht Schuld der Aktivistin als erwiesen an

Ella hat im Herbst 2020 bei der Räumung eines Protestcamps im mittelhessischen Dannenröder Forst in rund 15 Metern Höhe Polizisten attackiert. Die Frau, deren Identität unbekannt ist und die "Ella" genannt wird, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche in ihrem Plädoyer zwei Jahre und vier Monate Haft für die Aktivistin gefordert.

In erster Instanz war die Frau unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen legten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. (kmü/dpa)