Identität weiterhin unklar

Prozess gegen Danni-Aktivistin Ella - Wieder kein Urteil

 01.03.2022, xblx, Justiz, Prozess: Berufungsprozess gegen A49-Aktivistin Ella v.l. Angeklagte uwP1. In den Medien wird die Frau als ELLA bezeichnet. Sie war im Sommer 2021 vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Heute nun sollen die Plädoyers gehalten werden. Danach könnte auch schon ein Urteil fallen. Giessen *** 01 03 2022, xblx, justice, trial Appeal against A49 activist Ella v l defendant uwP1 In the media, the woman is referred to as ELLA She had been sentenced to 2 years and 3 months imprisonment by the Alsfeld District Court in the summer of 2021 Today, the pleas are now to be made After that, a verdict could also already be reached Giessen
Die Umweltaktivistin möchte ihre Identität seit Prozessbeginn nicht preisgeben.
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Der Prozess gegen die Umweltaktivistin „Ella“ könnte heute vor dem Landgericht in Gießen nach über einem Jahr endlich ein Ende finden. Die Angeklagte, die ihre Identität weiterhin nicht preisgeben möchte, sitzt in Untersuchungshaft. Die Danni-Aktivistin soll im Herbst 2019 bei der Räumung des Protestcamps im Dannenröder Forst einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben. Im Juni 2021 wurde die junge Frau bereits verurteilt. Dagegen legte „Ella“ sowie die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Klage zu rechtswidrigem Polizeieinsatz abgelehnt

ARCHIV - 10.11.2020, Hessen, Niederklein: Ein Polizist steht im Dannenröder Forst vor einem Baumhaus, in dem sich Aktivisten aufhalten. Die Demonstranten protestierten gegen weitere Rodungsarbeiten für den Weiterbau der Autobahn 49.     (zu dpa «Land zahlt Polizei mit knapp 15 Millionen Euro Überstunden aus») Foto: Helmut Fricke/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Anklage bezieht sich auf die Räumung des Protestcamps des Dannenröder Forst, wo "Ella" gewalttätig gegenüber Polizeibeamten geworden sein soll.
bsc tba, dpa, Helmut Fricke

Zuletzt hatte „Ella“ eine Klage einreichen wollen, die den Polizeieinsatz zur Räumung einer Baumhaussiedlung im Protest-Camp im Dannenröder Forst als rechtswidrig einstuft. Diese Klage wurde von dem Gießener Verwaltungsgericht aus Formalitätsgründen abgelehnt, da die Aktivistin ihren Namen und ihre Adresse in der Klageschrift nicht genannt hatte.

Das Gericht teilte dazu mit, dass für eine Klageschrift die Nennung des Vor- und Nachnamens der Klägerin sowie die Angabe des Wohnortes – außerhalb einer Justizvollzugsanstalt – erforderlich ist. Bereits seit Prozessbeginn möchte die Aktivistin ihre Identität auf gar keinen Fall preisgeben.

Auch die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter, die die Verteidigung am vorangegangenen Prozesstag gestellt hatte, wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers mittlerweile zurückgewiesen.

Staatsanwaltschaft hat Plädoyer verlesen

Im am Mittwoch verlesenen Plädoyer äußerte die Staatsanwaltschaft erneut den Wunsch, dass „Ella“ ihren wahren Namen preisgibt. Es wäre sehr traurig, wie hassvoll die Aktivistin gegenüber der Polizei und dem Staat gestimmt wäre. Für die Tat fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Das wird damit begründet, dass die Tritte lebensgefährlich für die Beamten waren. Das Plädoyer der Verteidigung wird am 1. April verkündet, dann könnte auch ein Urteil fallen.