Unbekannt seit Herbst 2020

"Danni"-Aktivistin gibt Identität preis: Haftbefehl gegen "Ella" aufgehoben

 01.03.2022, xblx, Justiz, Prozess: Berufungsprozess gegen A49-Aktivistin Ella v.l. Angeklagte uwP1. In den Medien wird die Frau als ELLA bezeichnet. Sie war im Sommer 2021 vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Heute nun sollen die Plädoyers gehalten werden. Danach könnte auch schon ein Urteil fallen. Giessen *** 01 03 2022, xblx, justice, trial Appeal against A49 activist Ella v l defendant uwP1 In the media, the woman is referred to as ELLA She had been sentenced to 2 years and 3 months imprisonment by the Alsfeld District Court in the summer of 2021 Today, the pleas are now to be made After that, a verdict could also already be reached Giessen
Seit ihrer Verhaftung im Herbst 2020 hatte sich "Ella" geweigert, ihre Identität preiszugeben.
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Seit ihrer Verhaftung im Herbst 2020 hatte sich die Umweltaktivistin „Ella“ vehement geweigert, ihre Identität preiszugeben. Nun scheint sie ihre Meinung aber geändert zu haben. Wie ein Sprecher des Landgerichts Gießen der Deutschen Presse-Agentur am Montag mitteilte, ist der Haftbefehl gegen „Ella“ aufgehoben worden, nachdem sie ihre Personalien offengelegt hatte. Ihre Freilassung sollte sofort in die Wege geleitet werden. Zunächst hatte "hessenschau.de" berichtet.

Verurteilt zu einem Jahr und neun Monaten Haft

„Ella“ wurde im Herbst 2020 bei der Räumung des Protestcamps im Dannenröder Forst festgenommen. Sie hatte gegen den Ausbau der A49 in Mittelhessen protestiert. Bei der Räumung soll sie einem Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben. Vor dem Landgericht Gießen wurde sie in einem Berufungsprozess wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, des tätlichen Angriffs auf diese sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt.

Im Video: Umweltaktivistin "Ella" bei der Urteilsverkündung

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Weiterer Verbleib in Haft sei nicht verhältnismäßig

Nach Angaben des Gerichtssprechers ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Frau habe seit November 2020 in Untersuchungshaft gesessen. Die Höhe des Strafmaßes des noch nicht rechtskräftigen Urteils sei zwar noch nicht abgesessen, doch habe die 3. Strafkammer entschieden, dass ein weiterer Verbleib in der Justizvollzugsanstalt nicht verhältnismäßig sei. (dpa/dgö)

24.06.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Mitglieder verschiedener Bündnisse aus der linken und Umweltschützer-Szene demonstrieren bei einem Umzug in Frankfurt-Bockenheim gegen die Haftstrafe für eine Aktivistin aus dem Dannenröder Forst. Dabei zünden sie Pyrotechnik und tragen ein Plakat mit der Aufschrift "Free Ella". Ein Gericht hatte die junge Frau, die sich weigert ihre Identität preiszugeben zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Aktivisten nennen die Frau "Ella". Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Gegen die Verhaftung von "Ella" hatte es immer wieder Proteste gegeben.
brx, dpa, Boris Roessler