Urteil wegen Volksverhetzung zuletzt aufgehoben
"Genderdreck": Bremer Pastor muss erneut vor Gericht
Er hatte von „Genderdreck“, einer „Homo-Lobby“ und „Verbrechern“ vom Christopher Street Day gesprochen: Der Bremer Pastor Olaf Latzel wurde zuletzt von dem Vorwürfen der Volksverhetzung vom Landgericht freigesprochen. Doch jetzt muss er sich erneut vor Gericht verantworten – dafür sieht der Richter verschiedene Gründe.
Die Hintergründe
Ursprung des Vorwurfs war ein Seminar von Ehepaaren im Oktober 2019, bei dem Latzel unter anderem gesagt haben soll, dass der „ganze Genderdreck eine Art Angriff auf Gottes Schöpferordnung“ sei. „Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day), feiern Partys und am Rathaus hängt die Regenbogenfahne. Das sind bewusst anti-christliche Dinge, mit denen die Ehe torpediert wird.“ Diese Äußerungen landeten dann auch bei Youtube.
Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 8100 Euro. Im Mai 2022 sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Jetzt, am Donnerstag (23. Februar), hob das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen diesen Freispruch wieder auf.
Reaktionen auf die Entscheidung des Gerichts
Der Prozess gegen den 55 Jahre alten Bremer Pastor Olaf Latzel wegen mutmaßlicher Volksverhetzung soll erneut verhandelt werden. In der Begründung für die Aufhebung des Urteils betonte der Vorsitzende Richter anderem die Rolle der Menschenwürde. Außerdem stellte er fest, dass das Landgericht nur lückenhaft festgestellt habe, wie die Dinge sich abgespielt hätten. Der Kontext von Latzels möglicherweise volksverhetzenden Aussagen sei grob oder gar nicht mitgeteilt worden, bemängelte der Richter. Laut der Deutschen Presse-Agentur habe die Bremische Evangelische Kirche das Urteil zur Kenntnis genommen – eine Bewertung werde jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens vorgenommen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Queer der Grünen Bremen begrüßte die Entscheidung des Gerichts in einer Mitteilung. (dpa/jjä)