Geld im AlterWie hoch fällt die Rente aus, wenn man nie gearbeitet hat?

Im Alter wird das Geld knapp! Aber wie viel Geld erhalten Rentnerinnen und Rentner, die noch nie gearbeitet oder in die Rentenkasse eingezahlt haben?
Video-Tipp: Brauchen wir die Rente mit 70?
Unter diesen Mindestvoraussetzungen gibt es eine reguläre Altersrente
Laut der Deutschen Rentenversicherung können fast alle die reguläre Altersrente bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben.
Die beiden Grundvoraussetzungen für den Bezug der Altersrente sind:
Fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt)
Erreichen des Rentenalters. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an.
Lese-Tipp: Früher in Rente nach 35 und 45 Beitragsjahren – so viel Geld gibt es
Berücksichtigt werden für diese Mindestversicherungszeit:
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, oder Übergangsgeld bezogen haben.
Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Tipp der Deutschen Rentenversicherung: Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft.
Grundsicherung statt Rente im Alter - so viel Geld gibt es
Wer die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt, erhält keine reguläre Altersrente.
Statt der Altersrente können Betroffene in diesem Fall Grundsicherung beantragen.
Alleinstehende Erwachsene können mit mindestens 502 Euro im Monat Grundsicherung rechnen (Regelbedarfsstufe 1), wer mit einem Partner zusammenlebt, erhält mindestens 451 Euro im Monat (Regelbedarfsstufe 2).
Liegen keine weiteren Einkünfte vor, übernimmt das Sozialamt auch die Kosten für eine angemessene Miete. Wie hoch die ausfällt, hängt vom Wohnort ab. In Berlin etwa gilt für einen Einpersonenhaushalt eine Kaltmiete in Höhe von 421,50 Euro als angemessen, in Köln sind es 633 Euro. Hinzu kommt die Übernahme der Nebenkosten.
Und so selten tritt der Fall gar nicht ein: Im Dezember 2022 bezogen rund 1,19 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Auch für Rentner mit geringer Rente können Grundsicherung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt folgende Faustregel: Wenn das gesamtes Einkommen unter 973 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
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