Von Reue keine Spur
Nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg: So feiert ein Täter das Urteil
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Im Video: Anwältin des Opfers spricht exklusiv mit RTL
Das aufsehenerregende Verfahren um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen ist beendet. Mehreren Angeklagten sind wegen der Vergewaltigung zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Einige von ihnen sind wieder auf freiem Fuß. Die Reaktion von Angeklagten – im Video.
Zwei Täter wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt
Fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau im Oktober 2018 vergewaltigt haben. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden, darunter auch Kosay A., der im Video oben zu sehen ist. Die 18-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme, sagte der Richter am Donnerstag.
„Die Tatfolgen sind schwer“, sagte der Vorsitzende Richter des Freiburger Landgerichts, Stefan Bürgelin, bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Zu einer zweiten Befragung in dem Prozess, der sich seit Juni 2019 über 43 Verhandlungstage hingezogen hat, war die junge Frau nicht mehr in der Lage. Sie leidet einem ärztlichen Attest zufolge weiter unter der Tat, die für Empörung weit über Freiburg hinaus gesorgt hatte. Bis heute habe sie mit einer posttraumatischen Belastungsstörung und Schlafproblemen zu kämpfen.
Richter schilderte Ablauf der Tatnacht detailliert
Der Prozess gegen die Angeklagten, überwiegend Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak, dauerte mehr als ein Jahr. Sie waren zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 30 Jahre alt. Das Gericht hörte zahlreiche Zeugen und Sachverständige und versuchte, die Tatbeteiligungen der Angeklagten exakt zu bestimmen. Bürgelin schilderte den Ablauf der Tatnacht mit zahlreichen Vergewaltigungen in einem Gebüsch noch einmal detailliert.
Die 18-Jährige hatte Ecstasy, Alkohol und Koffein im Körper und sei deswegen nicht in der Lage gewesen, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern. Sie habe jegliches Zeitgefühl verloren und nicht mehr das Gefühl gehabt, in ihrem eigenen Körper zu sein. Die Aussagen von Angeklagten, es habe sich um einvernehmlichen Sexualverkehr gehandelt, wies Bürgelin als reine Schutzbehauptung zurück. „Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist“, sagte er.
Dem Hauptangeklagten hielt Bürgelin vor: „Sie haben die Sache ins Rollen gebracht und ausgenutzt.“ Er habe sie unter dem Vorwand ins Freie gelockt, um ihr seine Tattoos zu zeigen. Der Mann habe die Frau nach der ersten Vergewaltigung dann ganz bewusst den anderen Tätern zugeführt. „Deshalb haben Sie die höchste Strafe verdient.“
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Anwältin des Opfers zufrieden mit Urteilen
Immer wieder redete der Vorsitzende Richter den Verurteilten ins Gewissen. Einem sagte er: „Wenn Sie nicht Ihren Lebenswandel ändern, werden Sie einen großen Teil Ihrer Zeit hier in Deutschland im Gefängnis verbringen.“ Er erinnerte daran, das gerade Sexualstraftäter in den Haftanstalten in der Hierarchie der Gefangenen ganz unten stünden und zum Teil Gewalt ausgesetzt sein.
Anderen bescheinigte er zumindest das Bemühen, sich eine neue Existenz aufzubauen. „Das Verfahren soll auch eine Chance für einen Neuanfang sein.“
Die Rechtsanwältin der 18-Jährigen äußerte sich zufrieden über die Urteile, wies aber darauf hin, dass sie noch nicht rechtskräftig seien. „Im Endeffekt bin ich bin froh über die Verurteilungen. Mein Impetus, meine Hoffnung ist, dass die Geschädigte damit abschließen kann.“ Sie rechne mit Revisionen.