Weil er Geld sparen wollte

Vermieter stellt seinen Mietern einfach Warmwasser ab - vor Gericht scheitert er damit

Eine Frau wäscht sich unter einer Dusche ihre Haare, aufgenommen im brandenburgischen Mixdorf am 28.09.2007. Foto: Patrick Pleul +++(c) dpa - Report+++
Weil ein Vermieter lieber sparsam sein wollte, drehte er eigenhändig seinen Mietern die Gasversorgung ab.

Ein Frankfurter Hauseigentümer hatte scheinbar im Hinblick auf die steigenden Gaspreise nicht nur Angst um sein eigenes Budget, sondern wohl auch um das seiner Mieter. Daher entschied er sich am 30. Juni 2021 eigenhändig dazu, seinen Mietern das Gas und somit das Warmwasser abzudrehen.
Seiner Meinung nach sei es für Mieter zumutbar, sich das Warmwasser selbst in der Küche aufzukochen – das Gericht teilte seine Meinung nicht und befasste sich nun mit dem Fall.

Vermieter wollte nicht auf Wohnungsamt hören

Eine ältere, pflegebedürfte Bewohnerin des Hauses meldete sich beim Wohnungsamt der Stadt Frankfurt und das reagierte. Das Amt teilte dem Eigentümer mit, dass die Gasversorgung innerhalb einer Woche wiederhergestellt werden müsse. Gerade in der warmen Jahreszeit sei die Versorgung der Mietwohnungen dringend. Die Versorgung mit Warmwasser habe für die Körperhygiene erhebliche Bedeutung und sei eine Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen, hieß es in der Begründung.

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Gegen diese Verfügung ging der Vermieter rechtlich vor, konnte sich damit aber nicht vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt durchsetzen. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen, hielt das Gericht unter anderem fest. Somit bleibt dem Mann nichts anderes übrig, als die Warmwasserversorgung für seine Mieter wiederherzustellen.

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Das Gericht hatte in dem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kosten für Warmwasserversorgung und Heizung um Kosten handelt, die die Mieter über Vorauszahlungen und letztlich auf der Basis einer Jahresendabrechnung des Vermieters zu tragen hätten. Der etwas zu „sparsame“ Eigentümer müsste also ohnehin lediglich in Vorleistung treten. (kmü/dpa)

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