Volksverhetzung, Beleidigung, Besitz von Kinderpornografie
Mutmaßlicher Verfasser von "NSU 2.0"-Drohschreiben angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit den "NSU 2.0"-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem 53-jährigen Mann aus Berlin wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Angeklagter soll sich "SS-Obersturmbannführer" genannt haben
Der Angeschuldigte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben - per E-Mail, Fax oder SMS. Dabei habe er regelmäßig die Grußformel "Heil Hitler" verwendet sowie sich selbst "SS-Obersturmbannführer" genannt.
Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Abfallprodukte", "Volksschädling" oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit "Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden.
Von Volksverhetzung bis Kinderpornobesitz - zahlreiche Vergehen angeklagt
Zur Verstärkung der Drohwirkung soll der Verfasser nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressatinnen genannt haben. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
Dem Mann werden in 67 Fällen folgende Vergehen zur Last gelegt: Darunter Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, aber auch Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Zuständig ist die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten. Der Mann wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll eine Serie von Drohschreiben verschickt haben, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). (dpa/mva)