Was gestrandete Reisende wissen müssenFlug verspätet oder gestrichen? So holen Sie sich die Entschädigung
Erst hat der Flug mehrere Stunden Verspätung, dann wird er plötzlich ganz gestrichen: Ein Szenario, das viele Fluggäste kennen. Besonders ärgerlich sind solche Flughafen-Probleme dann, wenn durch die Änderungen Zeit vom wohlverdienten Jahresurlaub verloren geht oder Sie durch den verschobenen Rückflug wichtige Termine verpassen. Doch als Fluggast müssen Sie sich längst nicht alles bieten lassen! Wer sich zum richtigen Zeitpunkt bei den richtigen Stellen beschwert, bekommt teilweise hunderte von Euro zurück.
Geld zurück bei Flugausfall oder verspätetem Abflug?
Ganz gleich, ob es um den Hin- oder um den Rückflug geht – wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie laut EU-Verordnung 261/2004/EG Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro.
Entscheidend für Anspruch und Höhe der Summe ist, mit welcher Verspätung das Flugzeug am Zielort ankommt und welche Streckenlänge die Reiseroute beträgt. Ausnahmen bestehen bei Verspätungen wegen außergewöhnlicher Umstände – dazu gehören beispielsweise Wetterprobleme oder ein Streik der Fluglotsen.
An die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung sind allerdings nur Fluglinien mit einem Sitz in der Europäischen Union gebunden. Für Airlines aus anderen Staaten gilt die Verordnung, wenn das Flugzeug in der EU abgehoben ist. (Flüge aus der Türkei oder Ägypten in die EU sind also davon ausgenommen).
Für Nicht-EU-Airlines gilt: Ist der Flieger außerhalb der EU abgehoben, gilt diese Regel nicht. Keine Sorge: Selbst bei höherer Gewalt müssen Sie nicht stundenlang hungrig am Flughafen vor sich hin darben, denn ab zwei bis vier Stunden Verspätung haben Sie Anrecht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke, im Extremfall sogar auf ein Hotelzimmer (streng genommen auch auf zwei Anrufe und Zugang zum Internet, damit Sie E-Mails schreiben können).
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Im Ausland gestrandet: So sollten Urlauber jetzt vorgehen
Für Reisende sind je nach Flugstrecke und Verspätung bis zu 600 Euro Entschädigung drin. Bei Flug-Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden gelten bestimmte, pauschale Entschädigungssätze pro Passagier.
„Wenn man gestrandet ist, sollte man sich sofort an die Fluggesellschaft wenden, denn die ist aufgrund der Fluggastrechteverordnung verpflichtet, mich zu betreuen und zu unterstützen", erklärt Rechtsanwalt Michael Pietsch im Gespräch mit RTL.
Betreuung bedeutet: Die Fluggesellschaft ist für die Verpflegung der Reisenden und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel verantwortlich. Auch um eine alternative zeitnahe Rückreisemöglichkeit muss sich die Airline kümmern.
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter Ansprechpartner. „Dieser muss dafür sorgen, dass die Reiseleistung, die ich gebucht habe, erbracht wird“, so Michael Pietsch. Dazu zählen auch Hin- und Rückreise.
Bei einer reinen Flugreise ist die Fluggesellschaft für den Rückflug verantwortlich. „Wenn nichts passiert, gibt es irgendwann auch die Möglichkeit, dass ich mich selbst um den Rückflug kümmere und dann gegebenenfalls die Kosten der Gesellschaft in Rechnung stelle", rät der Rechtsanwalt.
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Flugverspätungen: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Wenden Sie sich an die Fluglinie und verlangen Sie eine Ausgleichszahlung, am besten schriftlich per E-Mail oder Einschreiben. Die Ansprüche verfallen übrigens erst nach drei Jahren. An den Reiseveranstalter richten Sie eine schriftliche Bitte auf Reisepreisminderung. Laut „Finanztest“ darf der Veranstalter die Zahlung jedoch auf die Fluglinie abwälzen.
Wann gibt’s wie viel Geld?
Innergemeinschaftliche Flüge bzw. Flüge bis 1.500 Kilometer Entfernung = 250 Euro,
Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km = 400 Euro
Flüge über mehr als 3.500 km = 600 Euro
Was tun bei einer Flugverlegung?
Das Amtsgericht Düsseldorf hat klargestellt: Flugverlegungen gehören zum Wesen des Charterflugverkehrs (AZ 232 C 8790/08). Wichtig ist dabei jedoch, dass die Terminänderung rechtzeitig angekündigt wird – nämlich mindestens 14 Tage vor Reisebeginn. So hat der Urlauber die Chance, sich auf die neue Situation einzustellen.
Ankunfts- und Abreisetag gelten vor Gericht nicht als Urlaub, sondern als Puffer für die An- und Abreise. Bei Kurzreisen, die nur wenige Tage dauern, lassen sich Ansprüche wegen der vergleichsweise härteren Auswirkungen von Flugzeitänderungen meistens leichter durchsetzen. Findet der Abflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf Unterkunft und Transfer.
Checken Sie, ob der Reiseveranstalter die 14-Tage-Frist zur Information über die Reisezeitänderung eingehalten hat. Bei der Gelegenheit werfen Sie auch gleich einen Blick auf den Buchungsvertrag, denn der Reiseveranstalter muss sich Änderungen in den Vertragsklauseln schriftlich vorbehalten. „Wurde der Flug erst wenige Tage zuvor verlegt, ist ein Ausgleich möglich“, schreibt „Finanztest“. Gute Chancen haben Sie auch, wenn durch die Flugverschiebung Ihre Nachtruhe unzumutbar verkürzt wird. Also: Schriftliche Forderung um Reisepreisminderung innerhalb eines Monats nach Rückkehr an den Reiseveranstalter schicken!
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Was tun, wenn am Flughafen der Transfer ausfällt?
Sollten Sie am Flughafen des Urlaubsziels nicht abgeholt werden, obwohl Sie eine Pauschalreise mit Transfer gebucht haben - aufpassen! Es kann ein Hinweis darauf sein, dass der Veranstalter pleite ist und die örtliche Agentur deshalb die Arbeit eingestellt hat. Das sollten Sie recht schnell überprüfen, bevor noch weitere Dinge schief laufen. Rufen Sie am besten direkt Ihren Reiseveranstalter an, um die Hintergründe der Panne zu klären.