Anhörung vor dem Berufungsgericht bestätigt!
Vater gibt Update: Gibt es doch noch Hoffnung für Baby Indi?

Jetzt heißt es wieder warten! Denn: Der Kampf um die todkranke Indi Gregory geht in die nächste Runde. Noch geben ihre Eltern die Hoffnung nicht auf: Weil sie in Berufung gegangen sind, ist jetzt ein Anhörungstermin in Gericht angesetzt worden. Ob die Maschinen, die das kleine Mädchen am Leben erhalten, doch nicht abgestellt werden?
Ärzte können nichts mehr für Indi Gregory tun
Dean Gregory und Claire Stainforth aus Großbritannien verbringen jede Sekunde am Krankenbett ihrer erst sieben Monate alten Tochter.
Warum? Tochter Indi leidet seit ihrer Geburt am mitochondrialen DNA-Depletionssyndrom (MDDS), einer seltenen genetischen Erkrankung. Außerdem hat das kleine Mädchen ein Loch im Herzen. Heißt: Der Gesundheitszustand ist und auch die Chance auf ein „normales“ Leben stehen extrem schlecht. So ist das Baby zum Beispiel auch an ein Beatmungsgerät angeschlossen.
Daher auch die traurige Erkenntnis: Die Ärzte sind sich sicher, dass sie nichts mehr für die kleine Indi tun können. Daher bittet die Krankenhausleitung vor wenigen Tagen den High Court, sprich den Obersten Gerichtshof, darum, die Behandlung rechtmäßig beenden zu dürfen.
Für die Entscheidung, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden dürfen, da die Behandlung „aussichtslos“ sei, gibt ein Richter der Krankenhausleitung am 13. Oktober recht.
Das Urteil bedeutet, dass Indis lebenserhaltenden Maßnahmen innerhalb einer Woche abgesetzt werden dürfen und das kleine Mädchen danach noch bis zu einer Woche lang mit einer Beatmungsmaske versorgt werden soll.
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Seit dem Urteil befinden sich Indis Eltern in einem Rechtsstreit, kämpfen gegen den Urteilsspruch an und legen Berufung ein. Für sie kommt Aufgeben nicht infrage, sie sind überzeugt davon, dass ihre Tochter einfach nur mehr Zeit braucht.
Am 23. Oktober entscheidet ein Berufungsgericht, wie es für Baby Indi weitergeht
Mit Erfolg! Eine Anhörung wurde nun bestätigt. Nächste Woche, so berichtet die Nottingham Post, wird ein Gericht klären, ob die Eltern der kleinen Indi gegen die Entscheidung, dass ihre Maschinen abgestellt werden, Berufung einlegen können. Am Montag, den 23. Oktober um 14 Uhr, soll das Berufungsgericht in London einen Entschluss fassen: Wird der Berufung stattgegeben? Oder nicht?
Sollte ihr stattgegeben werden, müsse laut der britischen Zeitung eine weitere Anhörung anberaumt werden.
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Indi Gregory: Mediziner sind sich ihrer Entscheidung sicher
Indi liegt aktuell im Queen’s Medical Centre in Nottingham, das vom Nottingham University Hospitals NHS Trust verwaltet wird.
Nach wie vor herrscht für die Familie großes Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts: „Ich habe das Gefühl, dass die Ärzte während des Gerichtsverfahrens ein schrecklich düsteres und negatives Bild von Indis Zustand gezeichnet haben. Und, dass der Nottingham University Hospital Trust (NHU) dadurch die Erlaubnis erhalten hat, Indis Todesurteil rechtlich durchzusetzen. Ist das wirklich in Indis bestem Interesse oder in dem des Trusts?“, sagt gegenüber der Nottingham Post Dean Gregory.
Sowohl der zuständige Richter als auch eine Krankenschwester haben bereits ihr Mitgefühl und ihre Anteilnahme ausgedrückt, man sei traurig darüber, dass man nicht mehr für Indi tun könne, aber stets im besten Interesse der des jeweiligen Patienten gehandelt werde.
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Und auch der medizinische Direktor des Nottingham University Hospital Trusts, Dr. Keith Girling, sagt: „Diese Anhörung vor dem High Court war für alle Beteiligten eine Herausforderung, und unsere Gedanken sind in dieser schwierigen Zeit bei Indi und ihrer Familie.“ (vdü)