Wo nicht mehr geheizt werden darf, was nicht mehr beleuchtet wird!

Energiesparverordnung ab 1. September: Das müssen Sie jetzt wissen!

Der Hitzesommer geht dem Ende entgegen, die kältere und dunklere Jahreszeit steht vor der Tür. Pünktlich zum 1. September treten neue Auflagen zum Energiesparen in Kraft. Es geht ums Heizen in öffentlichen Gebäuden, um beleuchtete Werbetafeln oder um die Klauseln im Mietvertrag beim Heizen. Und das hat Auswirkungen – auch auf Bereiche, die ohne Leuchtreklamen bisher kaum vorstellbar sind: Auch auf der Reeperbahn ist es nachts um halb eins bald dunkel – mehr dazu im Video!
Was gilt denn jetzt eigentlich – was muss ich jetzt wissen? Wir haben die Übersicht für Sie:

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Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.

„Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit heraus“

 Brandenburg, Klausurtagung des Bundeskabinetts im Gästehaus Meseberg Robert Habeck Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Vizekanzler, Bündnis 90/Die Grünen während des Abschlussstatement im Rahmen der Klausurtagung des Bundeskabinetts im Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg am 31.08.2022. Meseberg Brandenburg Deutschland *** Brandenburg, closed meeting of the Federal Cabinet in the guest house Meseberg Robert Habeck Federal Minister for Economic Affairs and Climate Protection, Vice Chancellor, Bündnis 90 Die Grünen during the closing statement in the context of the closed meeting of the Federal Cabinet in the guest house of the Federal Government Castle Meseberg on 31 08 2022 Meseberg Brandenburg Germany
Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.
www.imago-images.de, IMAGO/Christian Spicker, IMAGO/Christian Spicker

Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die Regierung auch an kleinen Schrauben: Ab diesem Donnerstag ist eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Es handle sich um eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Text der Verordnung, den das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

„Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“ Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom 1. Oktober an gelten, soll laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.

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Für öffentliche Gebäude gilt:

01.09.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Das Haus des Parfümherstellers 4711 ist beleuchtet. Die Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht vor, Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet zu lassen. Am 01.09.2022 tritt die Energiesparverordnung in Kraft. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Haus des Parfümherstellers 4711 in Köln ist beleuchtet. Die Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht vor, Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet zu lassen.
obe hjb, dpa, Oliver Berg
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.

  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.

  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft gilt:

  • Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen - es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe gilt:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.

  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren - über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.

  • Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet - wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen.

  • Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme“ zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen - außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.

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