Angeklagter: "Ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind"

Urteil im Prozess um Dreifachmord von Starnberg: Hohe Haftstrafen für beide Täter

06.03.2023, Bayern, München: Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (2.v.l. und r) stehen vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten Sarah Stolle (l), Alexander Stevens (3.v.l.),
Prozess um Dreifachmord von Starnberg
shp jat, dpa, Sven Hoppe

Dieses Verbrechen hat im Januar 2020 deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt: In Starnberg bei München wurden drei Leichen mit Schusswunden in einem Haus gefunden. Die Polizei ging von einem erweiterten Suizid aus. Doch damit war sie auf der falschen Spur. Tage später die Wende in den Ermittlungen: Zwei junge Männer wurden festgenommen, sie sollen ihren Freund (21), dessen Mutter (60) und Vater (64) umgebracht haben. Dafür mussten sich die inzwischen 21 und 22 Jahre alten Männer nun vor Gericht verantworten, die Richter schicken beide lange ins Gefängnis: Der Hauptangeklagte wurde zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte bekam acht Jahre und sechs Monate

Drei Leichen in Haus in Starnberg - Freund gesteht Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden 21 und 22 Jahre alten Angeklagten gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt wurde er wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft war in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.

Und zweitens forderte die Anklagebehörde die gleiche Strafe für den 22 Jahre alten Deutschen, der zugegeben hat, drei Menschen erschossen zu haben und den 21-jährigen Slowaken, der die Tat zwar mitgeplant haben soll, am Tatort aber gar nicht anwesend war. Laut Anklage fuhr er seinen Freund und Mitbewohner zum Tatort und holte ihn nach den mutmaßlichen Morden wieder dort ab. Seine Verteidiger hatten Freispruch vom Mordvorwurf gefordert, lediglich eine Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls räumten sie ein.

13.01.2020, Bayern, Starnberg: Polizei-Absperrband ist vor einem Wohnhaus zu sehen. In der Nacht wurden drei tote Personen in dem Haus gefunden. Nach zunächst nicht gesicherten Erkenntnissen handle es sich dabei um das Ehepaar, das in dem Haus lebte,
In diesem Haus wurden die drei Toten im Januar 2020 gefunden (Archivbild)
lim fdt, dpa, Lino Mirgeler

Dreifachmord von Starnberg: Hauptangeklagter entschuldigt sich

Er habe „weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen“, hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. „Eine Mittäterschaft ist also ausgeschlossen, auch wenn es sich die Staatsanwaltschaft noch so sehr wünscht.“

Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies „rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz“, hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Lesetipp: Ermittler finden Waffenarsenal in Haus mit drei Leichen in Starnberg

Der Anwalt des Hauptangeklagten hatte auf zwölf Jahre Jugendstrafe für seinen Mandaten plädiert. Dieser habe vor einem Jahr ein vollumfassendes Geständnis abgelegt, betonte der Verteidiger am Montag vor dem Landgericht München II. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen. „Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind“, sagte er. (dpa/lha)