Prozess am Landgericht Detmold7-Jährige nach Zahn-OP schwerstbehindert: Narkosearzt erhält Geldbuße

14.12.2021, Nordrhein-Westfalen, Detmold: Der Angeklagte (M) sitzt zwischen seinen Anwälten im Prozess um fahrlässige Körperverletzung durch eine fehlerhafte Zahn-Behandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Angeklagten vor, eine damals 7-Jährige im September 2017 bei einer Zahnarztbehandlung falsch intubiert zu haben. Seit der Narkose, bei der der Sauerstoff in die Speise- und nicht in die Luftröhre geleitet worden sein soll, hatte das Kind einen irreparablen Hirnschaden. Den Fehler bei der Behandlung mehrerer Milchzähne soll der Mediziner zu spät erkannt haben. Der 44-Jährige streitet dies ab und geht von einer Verkrampfung der Atemwege aus (Bronchospasmus). Foto: Lino Mirgeler/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Narkosearzt muss sich in Detmold in einem Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
lim nic, dpa, Lino Mirgeler

Vor vier Jahren sollte bei einer damals Siebenjährigen Karies an mehreren Zähnen behandelt werden – unter Vollnarkose in einer Arztpraxis. Doch nun ist das Mädchen schwerstbehindert. Ein Narkosearzt soll den Hirnschaden durch einen mutmaßlichen Kunstfehler verursacht haben. Das Landgericht Detmold stellt nun das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro ein.

Wurde die 7-Jährige bei einer Zahnbehandlung in Detmold falsch intubiert?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Angeklagten vor, das Mädchen im September 2017 falsch intubiert zu haben. Denn bei der Narkose, bei der der Sauerstoff in die Speise- und nicht in die Luftröhre geleitet worden sein soll, erlitt das Kind einen irreparablen Hirnschaden.

Arzt weist Vorwürfe zurück

Den Fehler bei der Behandlung mehrerer Milchzähne soll der Mediziner zu spät erkannt haben. Der 44-Jährige streitet dies ab und geht von einer Verkrampfung der Atemwege aus, auch Bronchospasmus genannt.

Nun ist das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro eingestellt worden. Der Arzt akzeptiert die Strafe.

Mit der Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gilt der Narkosearzt als nicht vorbestraft. Ihn erwartet aber noch eine Zivilklage seitens der Familie des Mädchens, die mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld geltend machen will.

Erst letzte Woche wurde bekannt, dass in Hessen ein Mädchen nach einer Zahnarztnarkose gestorben ist. (jmu, ihe)