Verdacht der fahrlässigen Tötung
Mädchen (4) stirbt nach Zahnarzt-Narkose – jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall einer toten Vierjährigen gegen die Ärzte einer Zahnklinik in Kronberg und einen Narkosearzt aus Südhessen. Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Kurz vor dem Tod des Mädchens wurde es unter Narkose gesetzt.
Leiche des Mädchens wurde obduziert
Zu dem tödlichen Vorfall war es demnach bei einer Zahnarztbehandlung Ende September gekommen, bei der das Mädchen eine Narkose bekommen hatte. Die Obduktion habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang keine klare Todesursache ergeben. Es liefen aber noch weitere Untersuchungen, deren Ergebnisse noch nicht vorlägen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Narkosemittel möglicherweise verunreinigt.
Im RTL-Interview erzählt uns die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen: „Es steht der Verdacht im Raum, dass das Kind während der Behandlung, beziehungsweise kurz nach der Behandlung, die unter Vollnarkose erfolgt ist, verstorben ist. Und es besteht der Verdacht, dass der Tod verursacht wurde durch entweder unsachgemäße Behandlung seitens der Ärzte oder ein verunreinigtes Narkosemittel.“
Weitere Kinder kamen nach Zahnarzt-Behandlung ins Krankenhaus
Auch drei weitere Kinder mussten nach einer Behandlung in derselben Zahnklinik stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Sie hätten aber inzwischen wieder daraus entlassen werden können. "Die Ermittlungen erstreckt sich natürlich auch auf diese Kinder", bestätigt Niesen. (fge/dpa)