Was Sie beachten sollten

Der Karneval-Knigge! Darf ich mich eigentlich am Arbeitsplatz verkleiden?

Eine Gruppe Freunde oder Kollegen feiert verkleidet.
Wie sieht es am Arbeitsplatz eigentlich zu Karneval aus, darf ich verkleidet erscheinen?
picture alliance / Zoonar | lev dolgachov

Ob nun Karneval, Fasching oder Fastnacht – die fünfte Jahreszeit macht oft auch vor Unternehmen keinen Halt. Doch müssen Angestellte immer mitfeiern und kann der Chef Kostüme im Job verbieten?

Wer nicht feiern will, muss ganz normal arbeiten

Karnevalspartys gehören vielerorts zum Februar dazu, auch in Unternehmen. Doch was, wenn man selbst kein Fan davon ist? Auch dann kann man nicht einfach nach Hause gehen – zumindest, wenn die Karnevalsfeier im Job während der regulären Arbeitszeit stattfindet und der Arbeitgeber klarstellt, dass es sich um eine von ihm organisierte, betrieblich veranlasste Veranstaltung handelt.

Wer nicht mitfeiern will, muss also ganz normal arbeiten, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel in einem Beitrag in der Deutschen Handwerks Zeitung.

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Kostüme erlaubt! Aber Karneval ist kein Freifahrtsschein für's Danebenbenehmen

Ob der Arbeitgeber zu Karneval eine Verkleidung am Arbeitsplatz vorschreiben darf, hängt von der konkreten Situation ab. Zulässig könne das zum Beispiel sein, wenn die Kostüme der Mitarbeiter Teil einer Marketingkampagne sind – und dies durch eine entsprechende Verordnung begründet ist. „Bei einer Karnevalsfeier im Betrieb wäre ich bei so einer Vorgabe hingegen sehr vorsichtig“, so Görzel.

Für Arbeitnehmer, die sich zu Karneval oder Fasching gerne im Büro, Betrieb und Co. verkleiden möchten, gilt: Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz tragen, was er möchte, also auch ein Kostüm.

Doch es gibt Ausnahmen: Bestimmte Berufe erfordern eine verbindliche Kleiderordnung, zum Beispiel die Tätigkeit bei einer Bank, Berufe mit häufigem Kundenkontakt oder Berufe, die das Tragen von Schutzkleidung erfordern, so Görzel in dem Beitrag.

Ansonsten gilt: Nur weil Karneval ist, ist das kein Freifahrtsschein für die Jecken, sich daneben zu benehmen. Gerade was den Alkoholkonsum angeht, herrscht keinerlei Narrenfreiheit. Wer zu viel trinkt, für den könnte es unangenehm werden – auf mehreren Ebenen. Schließlich sollten Sie bedenken: Auch wenn vielleicht ein Bierchen oder auch zwei in der Mittagspause erlaubt ist, befinden Sie sich immer noch an Ihrem Arbeitsplatz. (dpa/vdü)