Urteil im Dreifachmord-ProzessHartmut F. muss lebenslang ins Gefängnis

Am Landgericht Kiel ist heute (4. April 2022) das Urteil im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gefallen. Hartmut F. hat am 19. Mai 2021 seine von ihm getrennte Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen, Schleswig-Holstein erschossen, danach hat er einen weiteren Mann – einen Freund des Ehepaars – in Kiel erschossen.
Lebenslange Freiheitsstrafe für Hartmut F.

Um 16:50 Uhr fällt das Urteil: Lebenslange Haft.
Zehn Verhandlungstage liegen hinter Hartmut F.. Gestanden hat der 48-Jährige die Taten bereits am 8. März in einem Brief. Staatsanwalt und Nebenkläger fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit kommt der Deutsche nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung frei, sondern bleibt auch bei guter Prognose unabsehbar lange in Haft. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Das wären maximal 15 Jahre Haft.
"Wie soll man so etwas Schreckliches in Worte fassen?"
Am 10. März äußert sich der Angeklagte Hartmut F. erstmals zu den Vorwürfen. Er könne die Taten selbst nicht erklären, „es ist eine komplette Tragik“, so der 48-Jährige vor Gericht. Eins wolle er aber klarstellen: „Ich habe nicht meiner Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen“.
RTL-Reporter Nils Fischer war während der Urteilsverkündung dabei und beschreibt: "Wie an den bisherigen Verhandlungstagen zeigt Hartmut F. auch heute kaum Reaktionen. Das Urteil des Richters hört er sich fast stoisch an. Während der Urteilsbegründung hört er zwar aufmerksam zu, verzieht aber auch dabei keinerlei Miene.“
"Hartmut F. ließ während der Tat den Motor laufen"
Der Richter Jörg Brommann fasst in der Urteilsverkündung die Taten von Hartmut F. wie folgt zusammen: "Hartmut F. ließ während der Tat den Motor laufen", [...] ohne Wortwechsel eröffnet er mit einer Uzi direkt das Feuer, entleert zwei Magazine auf die beiden.“ Weiter sagt der Richter: "Tobias H. stirbt ebenfalls durch mehrere Schüsse. Sie hatten weder eine Möglichkeit zur Flucht noch zur Gegenwehr.“
Auch der Bekannte von Hartmut F. und Hanna F. hatte keine Chance: "Er beabsichtigte auch Carsten B. zu töten, weil er ihn für einen Verräter hielt“. Genauer heißt es: "Fünf Schüsse trafen Carsten B. im Kopf- und Halsbereich und hatten einen schnellen Tod zur Folge. [..] Er feuerte weitere Schüsse auf Carsten B. ab, als der bereits am Boden lag“, so der Richter während der Urteilsverkündung.
Die Frau von Carsten B., dem dritten Opfer von Hartmut F., trägt bei der Urteilsverkündung ein T-Shirt mit dem Bild ihres getöteten Mannes über ihrem Pullover. (agi/ljo/nfi)