Riesenschnauzer Elmo entging nur knapp dem Tod
Mann rammt Hund mehrfach Messer in den Hals – Richter spricht ihn wegen Notwehr frei
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Von Sebastian Stöckmann und Frank Vacik
Fünfmal sticht Thomas S. (58) Riesenschnauzer Elmo mit einem Messer in Hals und Rücken, tötet das Tier fast. Kurz davor hat der Hund von Susan G. (39) eine Rauferei mit seinem Sibirian Husky angefangen. Der Hundebesitzer aus Chemnitz wird wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verdonnert, aber er wehrt sich dagegen. Mit Erfolg: Am Donnerstag spricht das Amtsgericht Chemnitz Thomas S. frei. Er habe in Notwehr gehandelt, erklärt der Richter.
Hund nach Messerstichen durch Not-OP gerettet
Der schwarzen Riesenschnauzer kann nach dem Vorfall im Juni 2020 nur durch eine Not-OP gerettet werden. Im September 2021 folgt der Strafbefehl für Thomas S.: Er soll eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen, die später auf 1.200 Euro reduziert wird. Der 58-Jährige legt Berufung ein.
Das Amtsgericht müsse die Frage klären, ob ein Exzess vorgelegen hat, sagt Gerichtssprecherin Birgit Feuring vor der Verhandlung zu RTL. Soll heißen: ob Thomas S.' Reaktion übertrieben war und es gereicht hätte, den Hund zurückzuziehen. "Laut Anklageschrift hatte der Hundebesitzer die Sorge, dass der von ihm geführte Hund durch den anderen verletzt wird", erklärt Feuring. "Deshalb hat er den Hund erst am Halsband zurückgezogen und dann mit einem Messer auf ihn eingestochen." Das Tier habe "erhebliche Schmerzen" erlitten.
Elmos Besitzerin: Ohne schnelle Hilfe wäre mein Hund verblutet
Elmos Besitzerin Susan G. (39) schildert die Situation, an der noch ein dritter Hund beteiligt war, so: "Der Angeklagte hat meinen Hund am Halsband rausgezogen, Elmo stand ruhig neben ihm. Und hat von oben herab auf ihn eingestochen." Ihr Elmo sei kein aggressiver Hund, sondern nur in eine normale Rangelei unter Artgenossen verwickelt gewesen.
"Die Tierärztin war vollkommen schockiert", erinnert sich die 39-Jährige. "Sie musste jede Muskelschicht zusammennähen, weil die Messerstiche so tief waren." Ohne die Not-OP wäre Elmo wohl verblutet. Glücklicherweise habe sich das Tier von den Verletzungen erholt, berichtet Susan G.
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Im Prozess fordert der Staatsanwalt, Thomas S. wegen Tiermisshandlung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Es sei zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen, mit dem Messer auf den Hund einzustechen. Der Angeklagte erklärt, der Hund habe ihm eine Bisswunde zugefügt – geblutet habe sie aber nicht.
Der Richter spricht den 58-Jährigen frei, weil er in Notwehr gehandelt habe. Die Begründung: Man könne so lange zustechen, bis der Hund ablässt.
Die Angst ist bei jedem Hunde-Spaziergang spürbar
Susan G. (39) kann das nicht verstehen, sie findet das Urteil ungerecht. "Wenn er sich verbissen hätte, wäre es vielleicht gerechtfertigt gewesen", sagt sie. Aber ihr Hund habe gar nicht derart zugebissen. "Dann wäre die Verletzung nicht nur ein Kratzer gewesen."
Mit ihrem Elmo geht die 39-Jährige seit dem Vorfall immer "mit Vorsicht" spazieren. "Weil ich das Gefühl habe, um jede Ecke könnte wieder jemand kommen, der mit einem Messer auf ihn einsticht."