Normalerweise alle vier JahreErststimme und Zweitstimme einfach erklärt: So funktioniert die Bundestagswahl

Zwei Kreuze bitte
Alle vier Jahre wieder: Mit zwei Kreuzen dürfen Millionen Wahlberechtigte einen neuen Bundestag wählen. Klingt zunächst ganz einfach, aber wer wird eigentlich mit Erst- und wer mit Zweitstimme gewählt? Wir erklären, wie die Bundestagswahl funktioniert.
Bundestagswahl 2025: So wählt ihr Kanzler, Kandidaten und Parteien
Bestimmt ist es euch schon aufgefallen: Auf den Wahlplakaten lächeln nicht nur die TV-erprobten Politiker. Auch der Slogan „Für Sie in den Bundestag” steht häufig darauf - dann aber mit einem Foto eines Kandidaten, den ihr vielleicht schon mal an einem Stand der Parteien in eurer Nachbarschaft gesehen haben.
Egal ob CDU, SPD, FDP, Grüne, AfD, Linke oder BSW - Es stellt sich mancher die Frage: Wen wähle ich denn nun mit meiner Erststimme und wen mit meiner Zweitstimme? Und kann ich auch direkt den Bundeskanzler wählen? Zumindest die letzte Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Das geht nicht.
Die Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien (Fraktionen) wählen einige Wochen nach der Bundestagswahl den Bundeskanzler. Wer letztlich Regierungschef wird, darauf habt ihr als Wähler also nur indirekt Einfluss. Ihr allerdings entscheidet mit euren Stimmen darüber, wer im Bundestag sitzt und wie groß die Fraktionen der einzelnen Parteien sind.
Das richtige Kreuz auf dem Stimmzettel: An wen geht meine Erststimme?
Mit der Erststimme wählt ihr direkt den Abgeordneten, der euren Wahlkreis im Bundestag vertritt. Insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von Direktmandaten (lateinisch mandare – übertragen). Gäbe es aber nun nur diese Erststimme, bestünde die Gefahr, dass die Stimmen, die nicht auf den Sieger gefallen sind, unberücksichtigt bleiben. Denn theoretisch könnte es ja passieren, dass alle siegreichen Kandidaten derselben Partei angehören. Deshalb gibt es die Zweitstimme.
Parteien oder Kandidaten: Wen wähle ich mit meiner Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme wählt ihr die Partei, den ihr am stärksten (oder möglichst stark) im Bundestag vertreten sehen wollt. Und somit die Partei, die den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin stellen soll. Die Zweitstimmen sind auch die Stimmen, auf denen am Wahlabend all die hübschen Balken- und Kuchendiagramme beruhen. Gemäß ihrem Anteil an Stimmen erhalten die Parteien Sitze im Bundestag: Gewinnt eine Partei also 40 Prozent der Zweitstimmen, so bekommt sie 40 Prozent der Sitze im Bundestag.
Diese Verbindung aus Erst- und Zweitstimme wird personalisierte Verhältniswahl genannt. Sie soll sicherstellen, dass ihr sowohl Einfluss darauf habt, wer euren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll, als auch darauf, welche Partei in den Bundestag einzieht und wie stark sie dort vertreten ist.
Lese-Tipp: Wie kommen Wahlergebnis und Sitzverteilung zustande?
Fünf-Prozent-Hürde und Direktmandatsregelung
Es gibt allerdings eine Bedingung: die Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel). Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen. Alle Parteien, die unter dieser Marke von fünf Prozent bleiben, werden bei der Bildung des Bundestags nicht berücksichtigt. Mit dieser Sperrklausel soll verhindert werden, dass das Parlament in viele kleine Einzelfraktionen zersplittert. Und es soll gewährleistet werden, dass es stabile Mehrheitsverhältnisse gibt. Denn je mehr kleine Fraktionen in einem Parlament vertreten sind, desto schwieriger wird die Bildung einer stabilen regierungsfähigen Mehrheit.
Die Einführung der Fünf-Prozent-Hürde im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland ist eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Dort saßen mitunter 17 Parteien im Parlament, die Regierungsbildung war oft schwierig. Dies sollte in der BRD von vornherein ausgeschlossen werden.
Sitze im Bundestag: Diese Ausnahme gibt es bei den Direktmandaten
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte ein Abgeordneter einer Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, ein Direktmandat erringen, so erhält er natürlich einen Sitz im Bundestag. Allerdings sitzt der oder die Abgeordnete dann allein im Bundestag.
Sollte aber eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, insgesamt drei Direktmandate gewinnen, dann hat diese Partei ein Anrecht darauf, eine Fraktion gemäß ihrem Anteil an Zweistimmen zu bilden. Gewinnt also eine Partei drei Direktmandate und vier Prozent der Zweitstimmen, dann hätte sie bei der zukünftigen Größe des Bundestages (630 Abgeordnete) ein Anrecht auf eine Fraktion mit 25 Abgeordneten.
Eine weitere Ausnahme: Die Sperrklausel gilt nicht für die Parteien nationaler Minderheiten, wie den SSW (Südschleswigscher Wählerverband). Als nationale Minderheit gelten nur angestammte Minderheiten, wie Dänen oder Friesen, nicht aber Zuwanderer
Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden
Natürlich könnt ihr eure beiden Stimmen aufteilen, wenn ihr zum Beispiel der Meinung seid, dass der Kandidat von Partei A euren Wahlkreis gut vertritt (Erststimme), ihr aber wollt, dass Partei B die Regierungsverantwortung haben soll (Zweitstimme). Und falls ihr nicht wisst, welchen Wahlkreiskandidaten oder welche Partei ihr wählen sollt – es ist auch kein Problem nur eine Stimme abzugeben.
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